Urteil: Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab

Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt. „Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen“, sagte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in München.

In den drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. Ihrer Ansicht nach führt das Pauschalverfahren zu unrealistischen Wertangaben und damit zu überhöhten Steuern. In der ersten Instanz hatten die Kläger verloren.

Grundsteuer trifft alle, auch die Mieter

Das Grundsteuer-Gesetz trifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer zahlen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Das Gesetz gilt in elf der 16 Bundesländer, die übrigen fünf haben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichende Gesetze eingeführt. Betroffen sind nach Angaben der Kläger rund 20 Millionen Wohnungen und Wohnhäuser.

Notwendig war die Neuregelung der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.

Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, er wolle im Falle einer Niederlage vor dem Bundesfinanzhof vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.