Untervermietung: Mieter sind nicht immer Opfer

Wer in einer günstigen Mietwohnung lebt und meint, daraus
Profit schlagen zu können, sollte es lieber gleich lassen. Der Idee, diese einfach mit fettem Aufschlag weiter
zu vermieten und den Gewinn einzustreichen, hat der Bundesgerichtshof eine klare
Absage erteilt
. Abzocke von Untermietern ist verboten. Ist auch besser fürs
Karma. 

Die Richter in Karlsruhe fällten ein Urteil in einem bemerkenswerten
Fall. Bemerkenswert deswegen, weil er geeignet ist, gängige Feindbilder ins
Wanken zu bringen und die auch medial oft verbreiteten Klischees von armen
Mietern und gierigen Vermietern ins Wanken zu bringen. Miethai, das lernt man,
kann jeder werden. Sogar ziemlich schnell.