Unterlassungserklärung: Deutsche Umwelthilfe stoppt Greenwashing-Werbung von Shein

Die Umweltschützer haben einen Unterlassungsanspruch aufgrund einer Verletzung des Irreführungsverbots des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gegen Shein erwirkt.
Als nach eigenen Angaben erste deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die Deutsche Umwelthilfe DUH einen wegweisenden juristischen Erfolg gegen den Shein erzielt. Der Online-Retailer darf nicht länger ohne Erläuterung damit werben, dass bis 2050 angeblich Netto-Null-Emissionen erreicht werden. Weitere rechtliche Schritte gegen verbrauchertäuschende Praktiken seien bereits eingeleitet.
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