Unilever-Eiscreme-Sparte: Wie welcher Shutdown in den USA zusammenführen Börsengang verzögert

Unilever spaltet sein milliardenschweres Eiscremegeschäft später ab als geplant – und nennt als Grund den „Shutdown“ in den USA, also den Zwangsurlaub von Bundesbediensteten nach einer Haushaltssperre. Die Börsenaufsicht SEC sei derzeit nicht in der Lage, die erforderliche Registrierungserklärung in Kraft zu setzen, teilte der Hersteller von Dove-Seife und Knorr-Tütensuppen am Dienstag mit. Das Eiscremegeschäft mit knapp acht Milliarden Euro Jahresumsatz sollte am 10. November in Amsterdam an die Börse gehen, daneben in New York und London.
Unverändert soll „The Magnum Ice Cream Company“ noch in diesem Jahr abgespalten werden. Unbeantwortet blieb die Frage, warum man den Schritt nicht in Amsterdam gemäß Zeitplan vollzieht – und in New York nachzieht. Unilever versucht dem Vernehmen nach, den Börsenprospekt weiterhin am 5. November zu veröffentlichen.
Seit dem 1. Oktober gilt in den USA eine Haushaltssperre, weil sich Republikaner und Demokraten nicht auf einen Bundeshaushalt verständigen konnten. Hunderttausende Bundesbedienstete sind im Zwangsurlaub. Die Regierung erhält wenige wichtige Funktionen aufrecht. Es gibt noch keine Hinweise für einen Kompromiss. Der Shutdown koste die amerikanische Volkswirtschaft rund 15 Milliarden Dollar in der Woche, wie Finanzminister Scott Bessent jüngst sagte.
Die US-Börsenaufsicht SEC hat für die Zeit des Shutdowns aber die Regeln gelockert, damit weiterhin Börsengänge stattfinden können. So halten das Reise-Software-Start-up Navan Inc. und der Elektroflugzeug-Hersteller Beta Technologies Inc., an ihren Börsengangplänen fest.
Wegen des Shutdowns hält die SEC rund zehn Prozent des Personals für Notfälle bereit
Während Unternehmen üblicherweise auf die Zustimmung der SEC warten, bevor sie ihre Börsengänge starten, bieten die gelockerten Regeln einen Mechanismus, der es Emittenten ermöglicht, ihre eigenen Registrierungserklärungen selbst für „wirksam“ zu erklären. Und Emittenten sind verpflichtet, den Emissionspreis 20 Tage vor der Börsennotierung festzulegen – statt ihn wie üblich am Vorabend zu finalisieren.
Wegen des Shutdowns hält die SEC rund zehn Prozent des Personals für Notfälle bereit. Sie prüfen in dieser Zeit aber keine Börsenprospekte. Unternehmen fühlen sich durch hohe Börsenbewertungen beflügelt, trotz Shutdown den Börsengang zu riskieren. Sie machten sich aber rechtlich verwundbarer, warnen Anwälte.
Unilever gibt seine Eissparte über einen „Spin-off“ ab, in dem Aktionäre ohne eigenes Zutun Aktien des neuen Unternehmens ins Depot gebucht bekommen. Der Konzern will zunächst etwa 20 Prozent behalten, den Anteil aber mit der Zeit abbauen. Die niederländische Aktionärsschützvereinigung VEB hat Analystenberichte ausgewertet und kommt auf dieser Grundlage auf einen Magnum-Wert von zehn bis 15 Milliarden Euro. Wie stets ist zu bedenken, dass der Mutterkonzern in solchen Trennungsprozessen auch in der Schlussphase noch umschwenken und die Sparte bei hohen Kaufgeboten direkt an einen Interessenten abgeben kann.
Source: faz.net