Umwelt und Ressourcen: Staatliche Rückhalt zum Besten von erneuerbare Energien erreicht wohl Rekordhöhe

Die staatliche Förderung für erneuerbare Energien erreicht in diesem Jahr voraussichtlich einen neuen Höchstwert. Das liegt vor allem am verstärkten Ausbau von Solarenergie, teilte der Leiter des Forschungsbereichs Umwelt und Ressourcen am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Manuel Frondel, mit.  

Laut einer aktuellen Prognose könnten die staatlichen Ausgaben für die Förderung erneuerbarer Energien bis Ende des Jahres bei 23 Milliarden Euro liegen. Derzeit liegt die Summe bereits bei über zehn Milliarden Euro. Im Herbst vergangenen Jahres hatten die Netzbetreiber einen Bedarf von 10,6 Milliarden Euro für das Gesamtjahr 2024 angemeldet. Die ursprünglichen Schätzungen werden demnach also deutlich übertroffen.

„Die Ursache ist der massive Zubau der Fotovoltaik, der unvermindert weitergeht“, sagte Frondel vom Leibniz-Institut über die hohen Fördersummen. Der Ausbau von Solaranlagen führt zu niedrigen Strompreisen von Frühling bis Herbst, vor allem tagsüber. In den Mittagsstunden können die Kosten sogar negativ sein, wenn die Stromerzeugung den Verbrauch überschreitet. Nachts muss Deutschland laut Frondel hingegen Strom aus dem Ausland importieren. Deshalb sei es wichtig, dass künftig nur noch Fotovoltaikanlagen mit Speicher ans Netz gehen. Dann kann die am Tag gewonnene Energie nach Sonnenuntergang genutzt werden. 

Für diese Speicher gibt es bisher aber nicht genügend Anreize, sagte Frondel weiter. Durch die festgelegte Einspeisevergütung werden Solarstromanbieter derzeit bezahlt, egal ob der Strom genutzt wird oder nicht. Das gehe letztlich auf Kosten der Steuerzahler und anderer Stromanbieter. 

Regierung plant schrittweise Abschaffung der Förderungslogik

Pläne der Ampelkoalition sehen die teilweise Streichung der Einspeisevergütung bereits vor: 2025 soll sie bei negativen Strompreisen für neue Solaranlagen nicht mehr gelten. Langfristig soll sie komplett abgeschafft und durch die Förderung von Investitionen in Solarstrom ersetzt werden. Bis dahin muss aber genügend Speicherkapazität und mehr Flexibilität am Strommarkt gewährleistet sein.

Die Förderung von Solar- oder Windstrom wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Auf dem sogenannten EEG-Konto, das sich aus dem Bundeshaushalt speist, werden die Kosten für die Förderung verbucht.