Ukraine-Krieg: Bundesregierung erlaubt Ukraine Einsatz deutscher Waffen in Russland
Die Bundesregierung gibt der Ukraine die Erlaubnis, von Deutschland gelieferte Waffen auch gegen militärische Ziele in Russland einzusetzen. Das teilte Sprecher Steffen Hebestreit mit.
Er begründete die Entscheidung mit der jüngsten russischen Kriegsführung. In den letzten Wochen habe Russland insbesondere im Raum Charkiw von Stellungen aus dem unmittelbar angrenzenden russischen Grenzgebiet heraus Angriffe vorbereitet, koordiniert und ausgeführt, teilte Hebestreit in einer Regierungserklärung mit. „Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich gegen diese Angriffe zu wehren.“ Dazu könne die Ukraine auch die dafür gelieferten Waffen in Übereinstimmungen mit ihren internationalen rechtlichen Verpflichtungen einsetzen – „auch die von uns gelieferten“.
Welche Waffen aus Deutschland dafür
eingesetzt werden könnten, teilte der Sprecher nicht mit. Infrage
kämen dafür aufgrund ihrer Reichweite die Panzerhaubitze 2000
und der Raketenwerfer MARS-II.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte nach den Bombenangriffen auf die grenznahe Großstadt Charkiw das Recht auf einen Einsatz westlicher Waffen gegen russisches Gebiet gefordert. Auch Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg warb zuletzt dafür, bestehende Beschränkungen für ukrainische Angriffe zumindest teilweise aufzuheben.
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Die Bundesregierung gibt der Ukraine die Erlaubnis, von Deutschland gelieferte Waffen auch gegen militärische Ziele in Russland einzusetzen. Das teilte Sprecher Steffen Hebestreit mit.
Er begründete die Entscheidung mit der jüngsten russischen Kriegsführung. In den letzten Wochen habe Russland insbesondere im Raum Charkiw von Stellungen aus dem unmittelbar angrenzenden russischen Grenzgebiet heraus Angriffe vorbereitet, koordiniert und ausgeführt, teilte Hebestreit in einer Regierungserklärung mit. „Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich gegen diese Angriffe zu wehren.“ Dazu könne die Ukraine auch die dafür gelieferten Waffen in Übereinstimmungen mit ihren internationalen rechtlichen Verpflichtungen einsetzen – „auch die von uns gelieferten“.