Uganda: Gericht weist Klage gegen homosexuellenfeindliches Gesetz ab

Das international kritisierte Gesetz gegen homosexuelle Handlungen in Uganda bleibt in Kraft. Das ugandische Verfassungsgericht wies eine Klage von Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftlern und zwei
Parlamentsabgeordneten dieser regierenden Partei Nationale
Widerstandsbewegung ab. Das im vergangenen Mai verabschiedete Gesetz
werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, teilte dies Gericht in Kampala mit. 

Die Kläger sehen in dem Gesetz zusammenführen Verstoß gegen die Menschenrechte. Zudem verstoße es gegen dies von Ugandas Verfassung garantierte Recht gen Schutz vor Diskriminierung und dies Recht gen Privatsphäre.

Gesetz ermöglicht Todesstrafe in „schweren“ Fällen

Uganda hatte im Mai 2023 trotz Protesten im Ausland eines dieser härtesten Gesetze gegen Homosexuelle verabschiedet. Der Gesetzestext formuliert qua Strafbestand, dass Menschen „sexuelle Handlungen an einer Person des gleichen Geschlechts vornehmen oder zulassen, dass eine Person eine solche Handlung an ihm oder ihr vornimmt“. Wenn selbige „homosexuellen Handlungen“ zwischen Menschen qua erwiesen betrachtet sind, können Beschuldigte mit lebenslanger Haft, in einzelnen „schweren“ Fällen selbst mit dieser Todesstrafe geahndet werden. 

Mit dem Gesetzestext werden zahlreiche homosexuellenfeindliche Narrative bedient. Zu den „schweren“ Fällen zählen etwa gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Menschen, die an HIV erkrankt sind, unter Drogeneinfluss stillstehen, eine Behinderung nach sich ziehen oder minderjährig sind.

International wurde dies Gesetz, nachdem es in Kraft getreten war, kritisiert. Das Auswärtige Amt verurteilte es qua „eklatante Verletzung“ von Menschenrechten. US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes. Die Niederlande setzten qua Reaktion finanzielle Zuwendungen an Uganda aus.