TV-Kritik Caren Miosga: „Es endet damit, dass ich spermaverschmiert hinauf dem Boden liege“
Schon in den ersten Minuten sortiert die Sendung „Miosga“ etwas, das in der Debatte der vergangenen Tage häufig durcheinandergeriet: Collien Fernandes macht deutlich, dass es in ihrem Fall nicht um Deepfakes geht. Das ist auch eine Antwort auf das Statement, das Christian Schertz am Wochenende für Christian Ulmen verbreitet hatte: Sein Mandant habe „keine KI-generierten Videos erstellt oder verbreitet“. Fernandes erklärt, dass es in ihrem Fall um etwas anderes geht: keine KI-Fälschungen, sondern Identitätsmissbrauch. Fake-Profile, über die sexuelle Bilder und Videos verschickt wurden, die so wirken sollen, als sei sie es. Genau darin, sagt sie, liege die juristische Lücke. Ihr Fall passe nicht sauber in das, worüber nun politisch gesprochen werde.
„Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“, fragte Miosga am Sonntagabend Ihre Gäste. Die Sendung ist klug aufgebaut. Erst spricht Fernandes allein mit Miosga über ihren konkreten Fall, anschließend folgt mit Justizministerin Stefanie Hubig, der Jurastudentin und Aktivistin Theresia Crone und dem Journalist Ronen Steinke die politische Dimension – ohne Fernandes. Schon deshalb läuft der vorab erhobene Vorwurf eines möglichen „Fernsehgerichts“ ins Leere. Fernandes schildert ihren Fall und sitzt zu keinem Zeitpunkt mit Hubig am gleichen Tisch.
Eine Gewaltfantasie, verschickt in ihrem Namen
Fernandes erzählt anfänglich noch einmal ausführlich, was ihr in den vergangenen Jahren widerfahren sein soll. Unter ihrem Namen seien über lange Zeit Fake-Profile angelegt worden. Männer aus dem privaten wie beruflichen Umfeld seien angeschrieben worden, die Chats immer intimer geworden. Schließlich seien Bilder und Videos verschickt worden, die den Eindruck erwecken sollten, sie selbst habe sie aufgenommen. Männer meldeten sich bei ihr oder ihrem Management, weil sie glaubten, mit ihr eine Online-Affäre zu führen. Den Namen ihres Ex-Mannes erwähnt sie lange nicht.
Am eindringlichsten wird Fernandes, als sie von einer Geschichte erzählt, die in ihrem Namen verschickt worden sei. Eine „erotische Geschichte“, sagt sie zunächst. Aber was sie dann beschreibt, ist nichts anderes als eine Gewaltfantasie. Fernandes sagt: „Es wurde eine erotische Geschichte verschickt, in der ich vergewaltigt werde, in der beschrieben wird, dass ich ganz klar sage, dass ich das nicht möchte, dass ich Schmerzen habe, dass ich Angst habe. Die Geschichte endet damit, dass ich spermaverschmiert auf dem Boden liege. Ich weine. Es wird immer wieder beschrieben in dieser Geschichte, dass ich weine.“ Miosga fragt danach, wie es sich anfühlt, so etwas zu entdecken. Fernandes spricht über Ohnmacht. Und über das, was davor schon beginnt: die Überwindung, überhaupt zur Polizei zu gehen.

Entscheidend ist die juristische Frage, zu der Fernandes immer wieder zurückkehrt: In ihrem Fall gehe es eben nicht um Deepfakes, betont sie mehrfach. Aber eben auch nicht um heimlich aufgenommene intime Aufnahmen. Sondern etwas, das zwischen den Kategorien liegt. Ihre Einordnung ist schlicht: „Wir haben einen Fall, der auch in der Nachschärfung noch nicht erfasst ist.“
Die Schärfe ihres Auftritts liegt nicht nur in der Schilderung der Tat, sondern auch im Bericht über das Danach. Fernandes beschreibt, wie sie gegen Unbekannt angezeigt und immer wieder Unterlagen nachgereicht habe, wie der Fall von Berlin nach Schleswig-Holstein weitergegeben worden sei, ohne dass für sie klar gewesen sei, wohin genau, und wie man ihr auf Nachfrage sinngemäß gesagt habe, sie könne es „mal irgendwo in Schleswig-Holstein versuchen“. Als sie dort anrief, habe es geheißen: Man wisse von nichts. Sie schildert das nicht als bloßes Kommunikationsproblem, sondern als Muster. Erst anschließend habe sie Anzeige in Spanien erstattet, wo nicht nur die Gesetzeslage eindeutiger, sondern auch die Strafen höher sind.
„Wenn ihr ins Internet geht, müsst ihr euch nicht wundern“
Aus ihrem Bericht zeichnet sich das Bild eines behördlichen Versagens: eine Strafverfolgung, die Hinweise nicht bündelt, Zuständigkeiten verschiebt und Betroffene mit dem Gefühl zurücklässt, selbst nachfassen zu müssen. Auf die Frage, ob das ein strukturelles Problem sei, antwortet Fernandes mit einer Zahl: „Nur 2,4 Prozent der digitalen Gewalt wird angezeigt. Man muss sich nicht wundern, dass wir dieses riesige Dunkelfeld haben.“
Von dort schlägt Fernandes den Bogen zu den Behörden. Es gehe nicht nur um Gesetze, sondern auch darum, wie Betroffene aufgenommen würden. Sie erzählt von einer 14-jährigen Schülerin, die nach einer Anzeige zu hören bekam: „Wenn ihr ins Internet geht, müsst ihr euch nicht wundern“. In solchen Sätzen blitzt ein altes Problem auf. Nicht nur die Tat selbst ist die Hürde, sondern oft auch das, was danach kommt. Fernandes fordert deshalb Schulungen. „Es kostet Überwindung, zur Polizei zu gehen und wenn man diesen Schritt geht, ist es total wichtig, wie man dort aufgenommen wird.“
Miosga beendet diesen ersten Teil mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Unschuldsvermutung. Das ist mehr als eine Pflichtübung. Es markiert die Grenze, die die Sendung an diesem Abend ziehen will: Fernandes kann ihren Fall schildern; die politische Runde soll ihn nicht ausurteilen.
„Keine Erfolgsgeschichte, sondern eher ein Zufallstreffer“
Dass der zweite Teil mit der 24 Jahre alten Studentin Theresia Crone beginnt, ist eine gute Entscheidung. Nach dem prominenten Fall rückt die Sendung den Blick auf den Alltag solcher Verfahren. Crone berichtet von einem Strafbefehl gegen ihre Täter, denn auch sie ist Opfer digitaler Gewalt geworden. Und dann folgt ein Satz, der dem ganzen Abend Nüchternheit gibt: „Ich bin der einzige bekannte Fall in Deutschland, wo es für Deepfakes und pornografische Deepfakes zu einer Strafe gekommen ist. Keine Erfolgsgeschichte, sondern eher ein Zufallstreffer.“
Stefanie Hubig nimmt das auf. „Wir stehen nicht da, wo wir stehen müssen. Wir haben Strafbarkeitslücken. Das liegt auf der Hand“, sagt sie. Damit ist das Zentrum der politischen Debatte benannt. Hubig erklärt, was die Politik plant: pornografische Deepfakes sollen künftig schon in der Herstellung strafbar sein, andere, nicht pornografische wenigstens in der Verbreitung. Miosga fragt genau dort nach, wo es heikel wird: Was ist mit Fälschungen, die man erkennt? Was ist mit dem „Anschein“? Hubig antwortet offen genug, um den Zwischenstand sichtbar zu machen: „Wir sehen jetzt an der Diskussion, dass es vielleicht noch mal an diesem Punkt nachzuschärfen gilt.“
Zum Glück bleibt die Runde nicht bei der Gesetzeslücke stehen. Es geht auch um den Vollzug. Um Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte. Um Verfahren, die eingestellt werden. Um Betroffene, die das Gefühl haben, am Ende selbst ermitteln zu müssen. Auch Crone beschreibt das nicht als bedauerlichen Einzelfall, sondern als Struktur. Das decke sich mit ihren Erfahrungen.
Scharfe Kritik an Bundeskanzler Merz
Ronen Steinke setzt dann einen anderen Akzent. Er spricht über die Institutionen, bevor er über neue Straftatbestände spricht. Sein Satz über die juristische Ausbildung ist deshalb so stark, weil er so konkret ist: „Wir haben mehr als 100.000 Jurastudierende – und auf dem Lehrplan steht null Sexualstrafrecht“. Das klingt zunächst nach Uni-Nebensache, ist aber eine plausible Erklärung dafür, warum Betroffene später so oft auf Unsicherheit, schlechte Sprache und alte Vorurteile treffen.
Politisch unerquicklich wird es dort, wo die Runde bei Friedrich Merz ankommt. Steinke kritisiert, dass der Kanzler digitale Gewalt gegen Frauen in der Regierungsbefragung mit Zuwanderung verknüpft hat. Er nennt das „wirklich schäbig“ – gerade in einem Fall, in dem der Beschuldigte „Christian heißt“. Crone sagt den präziseren Satz über die Wirkung solcher Reflexe: Es fühle sich an, „als wäre meine Gewalterfahrung ein politisches Instrument“.
Kurz läuft noch eine technischere Debatte über Klarnamenpflicht und IP-Adressen-Speicherung. Sie ist nicht unwichtig. Aber sie ist auch nicht das, was von diesem Abend bleibt. Wichtiger ist, dass die Runde digitale Gewalt nicht als Randphänomen des Internets behandelt, sondern als Form von Macht, Demütigung, Kontrolle – und der Verdrängung von Frauen aus der Öffentlichkeit.
So bleibt diese Sendung bei dem, was sie zeigen will: bei der konkreten, schwer erträglichen Schilderung dessen, was unter dem Namen von Collien Fernandes verschickt wurde, und bei der politischen Bestandsaufnahme danach. Sie zeigt, wo das Recht nicht reicht, wo Behörden versagen und wo Politik das Thema lieber umlenkt, statt es ernst zu nehmen. Und sie zeigt, dass Männer auch untereinander anders über sexuelle Gewalt sprechen müssen. Das löst das Problem nicht. Aber es macht sichtbar, wie groß es ist – und warum es nicht ausreicht, ein paar neue Begriffe ins Strafgesetzbuch zu schreiben.
Source: faz.net