Türkei: Deutscher nachher sechs Jahren aus türkischer Haft kündigen

Ein seit 2018 in der Türkei inhaftierter deutscher Staatsbürger wurde freigelassen. Das berichten türkische Menschenrechtsorganisationen. Der 35-jährige Patrick K. befinde sich in einem Rückführungszentrum in der Hauptstadt Ankara und werde morgen nach Deutschland zurückkehren, sagte Emine Özhasar, Anwältin der türkischen Menschenrechtsorganisation MLSA, der Nachrichtenagentur AFP.

Das Auswärtige Amt teilte mit, der Fall sei den deutschen Behörden bekannt. Die betreffende Person werde von der Botschaft in Ankara konsularisch betreut.

Behörden warfen K. vor, sich der YPG anschließen zu wollen

Der damals 29-jährige K. aus dem hessischen Gießen war im März 2018 im Südosten der Türkei in einer militärischen Sperrzone nahe der syrischen Grenze festgenommen worden. Er gab an, sich dort zu einem Wanderurlaub aufzuhalten. Die türkischen Behörden verdächtigten ihn jedoch, sich der kurdischen YPG-Miliz in Syrien anschließen zu wollen.

Die Miliz wird wegen enger Verbindungen zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von der Türkei als Terrororganisation betrachtet. In den USA und Europa gilt sie hingegen nicht als Terrororganisation.
Vielmehr wird sie als ein wichtiger Verbündeter angesehen. An der Seite
der USA kämpfte die YPG gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Mutter konnte nach Haftentlassung mit K. telefonieren

Ende Oktober 2018 wurde K. von einem Gericht im südosttürkischen Şırnak wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe hat er nun abgesessen.

K.s Anwälte hatten dessen Mitgliedschaft in der YPG abgestritten. Seine Mutter bezeichnete K. als „absolut unpolitisch“. Zudem sagte sie, das Geständnis ihres Sohnes sei unter Druck und ohne Dolmetscher zustande gekommen.

Mit großer Erleichterung reagiert K.s Mutter nun auf die Freilassung ihres Sohnes. „Ich warte, dass ich meinen Sohn endlich in die Arme schließen kann“, sagte die 59-Jährige der Nachrichtenagentur dpa. Die vergangenen Jahre seien „alles andere als einfach“ gewesen. Ihrem Sohn gehe es soweit gut, sie habe mit ihm telefonieren können, auch ein Videotelefonat habe es gegeben.