Totalsanktionen, Amtsarzt-Zwang, Misstrauen: Was die neue Grundsicherung wirklich bedeutet

Vermittlung um jeden Preis, weniger Weiterbildungen, schärfere Sanktionen: Die Reform des Bürgergeldes setzt auf Druck statt Unterstützung. Während Einsparungen fraglich sind, wächst für Betroffene vor allem eines – existenzielle Angst


Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei

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Schlimmer geht immer. Das dachte sich wohl auch der Bundestag, wählte er doch diese Maxime zur neuen sozialpolitischen Leitlinie. Das Parlament hat sich entschieden und das Bürgergeld wegzukatapultieren vorgenommen. An seiner Stelle führt es nun eine „Grundsicherung“ ein, die für Härte und Misstrauen als Grundprinzipien steht.

Die Verschärfungen, die die Grundsicherung bringen soll, sind keine technischen Details, sondern Ausdruck eines Paradigmenwechsels: Schon ab dem dritten verpassten Termin kann der Leistungsanspruch vollständig gestrichen werden. Bereits das erste abgelehnte Arbeitsangebot, „unmittelbar und zumutbar“, kann eine Totalsanktion nach sich ziehen.

Das Existenzminimum wird damit zur Verhandlungsmasse. Das Recht auf freie Berufswahl kollidiert wiederum mit der sogenannten Priorisierung des Vermittlungsvorrangs, also dem Ziel, die Leute schnell in Arbeitsverhältnisse zu pressen. Auch die Einschränkung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten untergräbt dieses Recht. Klar ist: Wer nicht spurt oder schlicht keine Ressourcen hat, kann schnell alles verlieren. Ja, es gibt „Härtefallregelungen“. Aber in unserer täglichen Arbeit bei der Initiative Sanktionsfrei erleben wir jetzt schon, dass diese nicht praxistauglich sind.

Verschärfungen gibt es auch bei der Übernahme der Mieten – dieser Bereich setzt längst vielen Leistungsbeziehenden zu, da es kaum bezahlbaren Wohnraum gibt. Kurzum: Die Daumenschrauben werden angezogen, der Ton wird schärfer, die Sanktionsmöglichkeiten leichter. Gleichzeitig sind die Chancen auf eine Arbeitsstelle für Menschen in Grundsicherung auf einem historisch schlechten Niveau.

Veränderungen in letzter Sekunde – zum Schlechteren

Politisch scheint zugleich die Verunglimpfung der Betroffenen noch nicht am Tiefpunkt: In letzter Sekunde haben sich die Fraktionsspitzen der Bundesregierung, bestehend aus Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD), noch auf Änderungen geeinigt, die es in sich haben: Künftig soll beispielsweise bereits nach dem ersten verpassten Termin der Gang zum Gesundheitsamt angeordnet werden können – wenn eine psychische Erkrankung vermutet wird.

Man muss sich diesen Vorgang einmal vor Augen führen: Jobcenter-Mitarbeitende sollen also einschätzen, ob bei einem Menschen eine psychische Krankheit vorliegen könnte – und auf dieser Grundlage eine amtsärztliche Begutachtung erzwingen. Woher genau kommt diese Diagnosekompetenz? Welche Ausbildung qualifiziert sie zur spontanen Verdachtspsychiatrie im Verwaltungsgespräch? Und was bedeutet das für Menschen, die vielleicht schlicht überfordert, krank, erschöpft oder in akuter Krise sind?

Ebenso sollen Atteste vom Hausarzt, sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, künftig nicht mehr ausreichen, wenn jemand mehrmals einen Meldetermin verpasst. Es seien in so einem Fall „Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit“ anzunehmen, weswegen künftig auch in solchen Fällen Atteste vom Amtsarzt benötigt werden. Wo kommen wir denn auch hin, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen verpassten Jobcenter-Termin legitimiert!? Sodom und Gomorrha!

Aus staatlichem Schutzauftrag wird Druckausübung

Es gibt auch in das Gesetz nachträglich reinverhandelte „Verbesserungen“: Beispielsweise soll es Ausnahmen bei der Verringerung der Wohnkostenübernahme geben, wenn Kinder im Haushalt sind. Und die Pflicht auf Vollzeit für Alleinerziehende soll „erst“ ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes gelten statt ab dem 12. Aber das positiv hervorzuheben, wäre völlig unangemessen. Es ist lediglich nicht ganz so schlimm wie ursprünglich vorgesehen. Ganz generell gilt: Aus Schutzauftrag wird Druckausübung.

Schon lange ist allen klar, dass die angeblich einzusparenden Milliardenbeträge, die die Union vollmundig mit der Grundsicherung versprochen hat, reine Fantasterei waren. Es soll im ersten Jahr sekundäre Einsparungen geben, vor allem durch Eingliederung in Arbeit. Das war’s. Danach wird’s teurer. Die Grundsicherung ist offensichtlich nicht nur ein Armutssystem für jene Menschen, die davon leben müssen, sondern auch ein Disziplinierungsmechanismus für die arbeitende Bevölkerung: Hier wollt ihr nicht hin, muckt nicht auf.

Das ist keine Aktivierungspolitik, sondern ein System aus Misstrauen und Disziplinierung. Es unterstellt Leistungsberechtigten strukturell bösen Willen – und baut ein Instrumentarium, das Menschen in existenzielle Angst versetzt, statt sie zu stabilisieren. Wer soziale Sicherheit derart unter Vorbehalt stellt, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in diesen Staat weiter erodiert.

Wenn die Regierung meint, mit Strafmechanismen „Arbeit“ erzwingen zu können, zeigt sie vor allem eines: Sie hat die Menschen, die sie vertreten sollte, längst vergessen.