Tipps zum Black Friday: So schützen sich Kunden gegen Fakeshops

Schnäppchenjäger werden allmählich nervös. Der Hamburger Otto-Konzern hat bereits zum sogenannten Singles` Day am 11. November den Rotstift angesetzt, und am 28. November steht der sogenannte Black Friday an. Einen Tag nach dem amerikanischen Feiertag Thanksgiving, der in den USA stets am letzten Donnerstag im November begangen wird, wird jenseits des Atlantiks traditionell das Weihnachtsgeschäft eingeläutet. In Deutschland zählt der Black Friday mittlerweile ebenfalls zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres.

Vergleichsportale bestätigen regelmäßig, dass Verbraucher an diesem Tag tatsächlich sparen können. Die Preissuchmaschine Idealo etwa berichtet, dass im vergangenen Jahr 73 Prozent von 10.000 Artikeln, die für den Vergleich berücksichtigt wurden, am Black Friday günstiger waren als im Vormonat. Hohe Rabatte gab es nach der Analyse vor allem bei Fernsehern (minus 17 Prozent), Staubsaugern (minus 15) und Kopfhörern (minus 14 Prozent). Die durchschnittliche Ersparnis über alle 100 berücksichtigen Produktgruppen fällt mit 7 Prozent etwas ernüchternder aus.

Laut einer Idealo-Umfrage wollen zwei Drittel der Befragten den diesjährigen Black Friday für Einkäufe nutzen. Dabei fällt das durchschnittliche Budget mit 296 Euro in diesem Jahr etwas kleiner aus. 2024 waren es 317 Euro.

Warnung vor Betrügern

So oder so müssen Onlineshopper mehr aufpassen denn je. Künstliche Intelligenz ermöglicht es Betrügern, immer raffinierter vorzugehen, berichten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz. Dank KI sei es möglich, in kürzester Zeit täuschend echte Shops zu erstellen. „Diese Fälschungen sind oft optisch perfekt und enthalten sogar scheinbar korrekte Rechtstexte“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Kriminelle nutzten KI-generierte Bilder und manipulierte Videos in den sozialen Medien, etwa mit prominenten Personen, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Damit Verbraucher nicht auf solche Betrügereien hereinfallen, bieten Verbraucherschützer auf ihren Internetseiten viele Informationen und auch Online-Seminare an. Hier kommen zusammengefasst die wichtigsten Tipps:

Künstliches erkennen:

Sind Produktbeschreibungen und Kundenrezensionen zu perfekt, oder wirken sie allgemeingültig, ist Skepsis angebracht. Unnatürliche Bewegungen auf Fotos und in Videos, starre Blicke oder seltsame Sprachmuster sind oft Anzeichen für KI-generierte Inhalte.

Impressum nicht blind vertrauen:

Ein korrektes Impressum – also mit dem vollständigen Namen des Unternehmens, der Adresse und mindestens einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer als Kontaktweg – ist zunächst ein Hinweis auf Seriosität. Allein darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Manchmal sind die Angaben frei erfunden, oder es wird eine Adresse von einem anderen Unternehmen verwendet. Die Internetsuche hilft dabei, zu überprüfen, ob es den im Impressum genannten Anbieter überhaupt gibt und wenn ja, ob an dem angegeben Ort. Ein Anruf unter der angegebenen Nummer kann ebenfalls hilfreich sein. Wird nur der Kauf per Vorkasse angeboten, ist auch das ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmen könnte. Verbraucherschützer empfehlen als sichere Zahlungsmethoden den Kauf auf Rechnung oder Zahlungsdienste mit Käuferschutz wie Paypal.

Fakeshop-Finder nutzen:

Über ein Online-Programm der Verbraucherzentralen, den Fakeshop-Finder, lassen sich zweifelhafte Webshops schnell überprüfen. Hierzu muss nur die Shop-URL eingetragen werden. Das Programm analysiert dann anhand verschiedener Merkmale, ob Anzeichen für Betrug vorliegen. Allerdings ist das Ergebnis nicht immer eindeutig. Zudem können auch Fakeshops kurzfristig seriös wirken. Daher gilt es, den Menschenverstand einzuschalten und weitere Prüfschritte zu nutzen.

Was sagen andere?

Verbraucherschützer empfehlen, den Shop-Namen in Suchmaschinen in Kombination mit Wörtern wie „Erfahrung“ oder „Bewertung“ zu nutzen. Verlässlich sind Bewertungen auf unabhängigen Plattformen wie Trustpilot oder Watchlist Internet.

Zu schön, um wahr zu sein:

Eine Zweizimmerwohnung im Frankfurter Westend für 700 Euro warm? Wie bei Wohnungsanzeigen gilt auch bei Online-Shops: Preise müssen realistisch sein. Ein Preis, der 70 Prozent unter dem Marktüblichen liegt, ist fast immer ein Warnsignal. Auch, wenn es heißt, dass es alles für die Hälfte gibt.

Preise vergleichen:

Die Angaben zu Rabatten beruhen häufig auf einem Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller. Verbraucherschützer sprechen in diesem Fall von Mondpreisen, da kaum ein Händler den UVP verlange. Sie empfehlen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kauf-Button lohnen.

Ruhe bewahren:

Informationen wie „nur noch zwei vorhanden“ oder Balken, die angeblich die kleiner werdenden Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketinginstrument. Wer in Stress gerät, kauft womöglich etwas, was er gar nicht möchte. Drum raten Verbraucherschützer, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen: „Selbst wenn sie einmal ein Schnäppchen verpasst haben: Gute Angebote kommen immer wieder.“