Tierversuche: Anzahl jener Versuchstiere in deutschen Laboren sinkt

Die Anzahl der Tiere in Laborversuchen ist das fünfte Jahr in Folge zurückgegangen. Besonders stark war dieser Trend bei den „überzähligen“ getöteten Versuchstieren, wie aus einer Statistik des Bundesinstituts für Risikobewertung hervorgeht. 2024 wurden in Deutschland demnach 1,1 Millionen Tiere getötet, die extra für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese
eingesetzt wurden. Dazu zählen etwa die Nachkommen von genetisch veränderten Tieren, die nicht die gewünschte Veränderung
aufweisen. Oder Tiere, die zu alt für Versuche waren oder nicht das für den Versuch passende Geschlecht aufwiesen. Im Vorjahr wurden 1,3 Millionen Tiere dieser Kategorie getötet, was einen Rückgang von 19 Prozent ausmacht.

Die Anzahl der „überzähligen“ getöteten Versuchstiere wird erst seit
2021 statistisch erfasst durch eine Änderung der
Versuchstiermeldeverordnung. Seitdem
hat sich die jährliche Anzahl nicht verwendeter und getöteter Tiere mehr
als halbiert.

Vorrangig Mäuse betroffen

Insgesamt wurden 2024 der Statistik zufolge 1,9 Millionen Tiere für wissenschaftliche Zwecke genutzt oder gar getötet. Die Anzahl der Tiere, die absichtlich für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden, etwa um Organe oder Gewebe zu verwenden, ging 2024 dabei um etwa 6,8 Prozent auf 626.538 Tiere zurück. Ebenfalls ein Minus ist bei den Tieren zu verzeichnen, die lebend für wissenschaftliche Tierversuche verwendet wurden. Diese Anzahl ging um 8,8 Prozent auf 1,3 Millionen Tiere zurück. 

Vorrangig wurden Mäuse bei den Experimenten verwendet, sie machen 72 Prozent aller Tiere aus. Danach folgen unter anderem Fische (13 Prozent), Ratten (6 Prozent) und Kaninchen (4 Prozent). Auch 698 Katzen und 2.220 Hunde wurden der Statistik zufolge für Tierversuche benutzt, vor allem für Versuche mit geringem und mittlerem Schweregrad. 

Mehr als 60 Prozent der Experimente mit „geringem Schweregrad“

Insgesamt wurde der Schweregrad der Versuche laut Bundesinstitut für Risikobewertung in 63 Prozent der Fälle als gering belastend eingestuft. Als geringer Schweregrad werden Verfahren klassifiziert,
bei denen zu erwarten ist, „dass sie bei den Tieren kurzzeitig geringe
Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren ohne
wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands
der Tiere“. Als Beispiele werden etwa Narkosen genannt, das Einsperren
in Stoffwechselkäfige für weniger als 24 Stunden und das Herbeiführen
von Tumoren, die keine nachweisbaren klinischen Auswirkungen haben.

Der
Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer
Belastung lag jeweils bei 28,4 und 3,6 Prozent – ein Wert, den das Bundesinstitut im EU-Vergleich als sehr niedrig bezeichnet. Dazu zählen etwa chirurgische Eingriffe unter
Narkose, Toxizitätstests bis zum Eintreten des Todes oder Elektroschocks, denen das Tier nicht
entgehen kann. Fünf Prozent der Tiere starben bei Experimenten, als sie unter Vollnarkose waren. 

Großteil der Experimente für Grundlagenforschung

Mehr als die Hälfte der Tiere wurde der Auswertung zufolge in der Grundlagenforschung eingesetzt, 15 Prozent in der sogenannten anwendungsorientierten („translationalen“) Forschung. Diese beschäftigt sich mit der konkreten Entwicklung neuer Medikamente und Therapien. Der Fokus der Erforschung von Krankheiten lag wie in den Vorjahren mit 43 Prozent bei Krebserkrankungen. In der
Grundlagenforschung dominierte jedoch mit 22 Prozent die Forschung zum
Immunsystem, gefolgt von den Neurowissenschaften mit 20 Prozent und der
Onkologie mit 12 Prozent.

17 Prozent aller Versuche dienten der regelmäßigen Qualitätskontrolle medizinischer Produkte und
Sicherheitsprüfungen chemischer Substanzen, sieben Prozent der Tiere wurden für die Erhaltung genetisch veränderter Populationen verwendet
und drei Prozent für sonstige Zwecke wie Bildung, Umwelt- und Artenschutz.

Seit einem EU-Verbot im Jahr 2013 dürfen in der EU keine Tierversuche mehr ausschließlich zu kosmetischen Zwecken durchgeführt werden. Zudem wurde der Verkauf solcher Produkte, die Tierversuche zu ausschließlich kosmetischen Zwecken im Ausland durchführen, ebenfalls verboten. Tierschützer kritisieren, dass Inhaltsstoffe weiterhin in Kosmetik erlaubt bleiben, die auch zu wissenschaftlichen Zwecken an Tieren getestet werden.