Tierhaltung: Neuer Zoff wegen des Tierwohllabels

Wissen die Verbraucher besser darüber Bescheid, wie landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, etwa wie viel Platz Schweine haben oder ob sie nach draußen dürfen, dann werden Kunden vermehrt Fleisch von Tieren aus besseren Haltungsstufen nachfragen. Damit schafft die Kennzeichnung zugleich wirtschaftliche Anreize für Landwirtschaft und Handel, mehr Fleisch von Tieren anzubieten, die besser gehalten werden als es die gesetzlichen Mindeststandards vorschreiben. Dies ist die Logik der sogenannten Tierhaltungskennzeichnung.

Das Gesetz für ein staatlich verpflichtendes Tierwohllabel, welches der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) auf den Weg gebracht hatte, sollte ursprünglich schon vom 1. August 2025 an greifen. Doch unter der schwarz-roten Bundesregierung wurde zweimal ein Aufschub beschlossen, zuletzt bis zum 1. Januar 2027. Das Gesetz müsse umfassend überarbeitet werden, da es so nicht praxistauglich sei, fasste Özdemirs Amtsnachfolger, Alois Rainer (CSU), den Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag zusammen. Schwarz-Rot reagierte damit auf heftige Kritik aus der Land- und Fleischwirtschaft und dem Lebensmittelhandel.

Gastronomie kritisiert unverhältnismäßigen Mehraufwand

Mittlerweile kursiert ein Referentenentwurf zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mit Bearbeitungsstand vom 20. März. Die wichtigsten Neuerungen: Auch für Erzeugnisse aus dem Ausland sollen Angaben zur Haltung der Tiere gelten. Außerdem soll die Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung, etwa auf die Gastronomie oder Kantinen, sowie auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel ausgedehnt werden.

Die Gastronomiebranche weist die Pläne zur erweiterten Kennzeichnungspflicht als falsches Signal für eine kriselnde Volkswirtschaft zurück. Zum „unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand“ für die Betriebe kämen „praktisch kaum lösbare Aufgaben für die Lebensmittelkontrolle“, kritisierte unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Auch gebe es europarechtliche Bedenken, ob ausländisches Fleisch einer Kennzeichnungspflicht unterliegen dürfe. Betriebe, die Herkunft von Fleisch und Haltungsstufen transparent machen wollten, könnten dies schon heute freiwillig tun.

Mehr Flexibilität durch Option des „Downgrading“

In dem Referentenentwurf wird unter anderem argumentiert, Verbraucher erhielten in der Außer-Haus-Verpflegung üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammten. Auch nach den neuen Plänen für das Tierwohllabel soll es dabei bleiben, dass die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsformen zunächst nur für Schweinefleisch gilt.

Der Entwurf sieht für betroffene Betriebe zugleich gewisse Erleichterungen vor, etwa im „Downgrading“: Lebensmittelunternehmen sollen die Möglichkeit haben, Produkte mit Fleisch höherer Haltungsformen auch in niedrigeren Haltungsformen zu vermarkten, um sich an die Nachfrage der Kunden anpassen zu können. Wenn keine höhere Haltungsform genannt wird, muss mindestens „Stall“ angegeben werden, was den deutschen Mindeststandard zur Haltung von Mastschweinen beschreibt. Die weiteren Haltungsformen sind „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.

Zuspruch aus Landwirtschaft und Lebensmittelhandel

Aus der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandel kam Zustimmung zu den Reformplänen. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung“, sagte der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, der F.A.Z. Die Einbeziehung ausländischer Ware sei ein wichtiger Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Er lobte auch die geplante Ausweitung auf verarbeitete Produkte und den Außer-Haus-Markt. „Die Kennzeichnung kann nur wirken, wenn sie alle Warenströme erfasst“, hob Paetow hervor. Wichtig sei, dass bei der Meldung und Kontrolle der Haltungsstufen keine neue Bürokratie geschaffen werde.

Doch genau dies drohe Bio-Betrieben, kritisiert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Ihnen werde nach dem Referentenentwurf eine Doppelregistrierung zugemutet. Dabei seien Bio-Zertifikate tagesaktuell öffentlich verfügbar.

Wirtschaft warnt vor Doppelstrukturen

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) lobte die geplante Überarbeitung der Tierhaltungskennzeichnung als „gute Grundlage“. Mit der Berücksichtigung importierter Ware, der Einbeziehung von Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung und der Option flexiblerer Vermarktung durch Downgrading habe das Landwirtschaftsministerium zentrale Anliegen einer Verbändeallianz mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Verband der Fleischwirtschaft aufgegriffen.

Allerdings sollte der Gesetzgeber bestehende Kennzeichnungssysteme aktiv integrieren, fordert die Lebensmittelbranche. „Statt eines verpflichtenden staatlichen Siegels sollte auf die etablierte Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf klar definierte, feststehende Begriffe für die Haltungsstufen gesetzt werden, da diese bereits für Transparenz sorge und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern verstanden und akzeptiert werden“, teilte der BVLH auf Anfrage mit. Im weiteren Verfahren komme es darauf an, Doppelstrukturen zu vermeiden, um ein transparentes, praktikables und bürokratiearmes System zu schaffen.