Thüringischer AfD-Chef: Verteidiger vorschlagen Einstellung des Verfahrens gegen Björn Höcke
Der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke ist bereits kurz nach Beginn unterbrochen worden. Höckes Verteidiger beantragten, das Verfahren einzustellen. Sie bezweifelten in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.
Nach der Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft wurde der Prozess für anderthalb Stunden unterbrochen. In dieser Zeit sollen die Anträge der Verteidigung beraten werden. Einen Befangenheitsantrag von Höckes Anwälten gegen den Vorsitzenden Richter hatte das Gericht bereits am Morgen abgelehnt.
Höcke soll laut Anklage am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD in thüringischen Gera die Parole Alles für Deutschland angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben. Zudem soll er in seiner Rede auf das inzwischen abgeschlossene Verfahren Bezug genommen haben, das gegen ihn lief, weil er dieselbe Parole auch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 verwendet hatte.
Höcke nutzte Parole nach Beginn des ersten Verfahrens erneut
In dem ersten Verfahren war er vom Landgericht Halle im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.
Höcke hatte argumentiert, er habe selbst als ehemaliger Geschichtslehrer die Parole nicht gekannt, als er sie in Merseburg verwendet habe. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus.
An der Veranstaltung mit Höcke in Gera hatten laut Anklage rund 350 Teilnehmer teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.
Der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke ist bereits kurz nach Beginn unterbrochen worden. Höckes Verteidiger beantragten, das Verfahren einzustellen. Sie bezweifelten in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.
Nach der Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft wurde der Prozess für anderthalb Stunden unterbrochen. In dieser Zeit sollen die Anträge der Verteidigung beraten werden. Einen Befangenheitsantrag von Höckes Anwälten gegen den Vorsitzenden Richter hatte das Gericht bereits am Morgen abgelehnt.