Thüringen: Ministerpräsident Mario Voigt klagt gegen Aberkennung des Doktortitels
Die Technische Universität Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) seinen Angaben zufolge den Doktorgrad aberkannt. Voigt
kündigte gegen die Entscheidung der Philosophischen Fakultät Klage vor
dem Verwaltungsgericht an. Die von der Fakultät beanstandeten Stellen
bezögen sich auf 2,58 Prozent der Wörter seiner Arbeit, erklärte Voigt
dazu. „Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist von den Vorwürfen
nicht betroffen.“ Die TU Chemnitz äußerte sich bislang nicht dazu.
Vorwurf: Sekundärquellen blind übernommen
Voigt
promovierte im Jahr 2008 mit der – größtenteils in den USA erstellten – Doktorarbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W.
Bush gegen John F. Kerry“. Doktorvater ist der Chemnitzer
Politikwissenschaftler Eckhard Jesse, der durch sein umstrittenes Bild des
Hufeisens für Links- und Rechtsextremismus bekannt wurde. Vorwürfe,
dass Voigt in seiner Doktorarbeit unsauber gearbeitet haben soll, kamen in der Zeit des Wahlkampfs vor der Landtagswahl 2024 auf.
Laut Voigts Anwälten beziehen sich die Vorwürfe zu der Dissertation darauf, dass Voigt
von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern ungeprüft aus Sekundärliteratur übernommen haben soll. „Bemerkenswert ist dabei,
dass die Vorwürfe überwiegend keine angeblich ungekennzeichneten
Übernahmen (Plagiate) betreffen“, hieß es in der Mitteilung. Die
Vorwürfe hätten vollständig widerlegt werden können. Es habe
nachgewiesen werden können, dass Voigt seine Arbeit vollständig selbst verfasst habe, so seine Anwälte.
Universität folgt Gutachten nicht
Voigt reagierte
in einer Mitteilung mit Unverständnis zur Entscheidung der Universität.
„Der von der Universität eigens eingeschaltete unabhängige
Sachverständige hat eindeutig bestätigt, dass meine Dissertation den
wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Warum die Universität ihrem
eigenen Gutachten nicht folgt, ist für mich nicht nachvollziehbar“,
teilte der 48-Jährige mit.
Zudem kritisierte der Regierungschef das
Vorgehen in dem Prüfverfahren. Demnach habe der externe Gutachter im
Februar 2025 ein Votum gegen eine Aberkennung des Doktorgrades
abgegeben. Anschließend seien im Mai 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für
Plagiatsverfahren eingeführt und auf seine Dissertation angewandt
worden. „In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und
einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst
ungewöhnlich“, so Voigt.