Terrorprozess: Syrer gesteht Messerattacke aufwärts Fußballfans in Bielefeld

Mahmoud Mhemed steht hinter der Glasscheibe der Anklagebank im Oberlandesgericht Düsseldorf und lässt sich fotografieren – minutenlang, ohne dass eine Regung in seinem Gesicht zu erkennen wäre. Der 36 Jahre alte Syrer hat gestanden, am 18. Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld vier junge Menschen mit einem Messer und einem Stockdegen schwer verletzt zu haben.
Laut Generalbundesanwalt (GBA) reiht sich sein Anschlag zwar in eine Serie ähnlicher dschihadistischer Taten in Deutschland in den vergangenen Jahren ein. Außergewöhnlich macht den Fall nach Überzeugung des GBA aber, dass Mhemed der erste Täter ist, der bereits zuvor in Syrien für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft hat. Er wurde also nicht, wie zuletzt etwa der Solingen-Attentäter Issa Al Hasan, in Deutschland radikalisiert.
Nach Erkenntnissen der Ermittler ging Mhemed höchst planvoll vor. Am 9. Mai fuhr er von Harsewinkel, wo er seit 2023 in einer Flüchtlingsunterkunft lebte, nach Bielefeld und kaufte in einem Küchengeschäft zwei Messer. Zwei Tage später entdeckte er auf der Suche nach einem geeigneten Anschlagsort in der Innenstadt die Kneipe „Cutie“, die er intensiv auskundschaftete.
Er täuschte Hilfsbedürftigkeit vor
Die letzten Vorbereitungen traf er am 18. Mai. Aus einem Gehstock, Klebeband und einem der Messer baute er sich einen sogenannten Stockdegen. Gegen 4.20 Uhr näherte er sich dann dem „Cutie“, vor dem eine größere Gruppe Fußballfans den Aufstieg der örtlichen Arminia in die zweite Bundesliga feierte. In der Anklage heißt es: „Er ging in gebückter Haltung und stützte sich auf einen zum Stockdegen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen.“
Als er die Gruppe erreicht hatte, stach Mhemed sofort in schneller Folge wahllos auf Oberkörper und Arme seiner Opfer ein und rief dabei wiederholt „Allahu Akbar“ (Gott ist groß). Mehrere Gäste eilten den Schwerverletzten zur Hilfe, andere schlugen auf Mhemed ein und traten ihn, bis er die Flucht ergriff. Erst am Folgetag konnte er in Heiligenhaus im Kreis Mettmann festgenommen werden.
Zwei der Opfer wären gestorben, wenn die notärztliche Versorgung auch nur etwas später begonnen hätte. „Bei einem dritten Geschädigten hätte eine kleinste Abweichung des Verlaufs des Stichkanals auch bei unmittelbarer und optimaler ärztlicher Therapie zu dessen Tod führen können“, heißt es in Dokumenten zum Prozess. Die Opfer wurden unter anderem an Brustkorb, Schlagader, Leber und Niere verletzt. Sie leiden bis heute unter der Attacke.
In Deutschland kam er nicht zurecht
Mahmoud Mhemed hielt sich legal in Deutschland auf; er hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen befristeten Schutzstatus zugesprochen bekommen. Aber es gelang ihm nicht, Fuß zu fassen. So berichtet es der Psychiater, der ihn in der Untersuchungshaft für ein Gutachten befragte.
Mhemed, der in seiner Heimat nur drei Jahre lang zur Schule ging, sei mit dem Leben in Deutschland nicht zurechtgekommen. Mit seinem 21 Jahre alten Mitbewohner in Harsewinkel habe er sich nichts zu sagen gehabt. Deutsch zu lernen, sei ihm nicht gelungen. „Der Angeklagte sagte, er denke in der Haft viel über die Tat nach, die er sehr bereue“, berichtet der Psychiater. Er bedauere, nicht freiwillig ausgereist zu sein – in seine Heimat oder zurück in die Türkei, wo er zwischenzeitlich als Kleinhändler ein geregeltes Leben gehabt habe.
Dass er ein Kämpfer des IS war, bestritt der Syrer im Gespräch mit dem Gutachter. Er sei lediglich mit Immobilienfragen betraut worden, habe neuen IS-Mitgliedern Wohnungen verschafft. Der GBA hält das für eine Schutzbehauptung. Nach seinen Erkenntnissen hat sich Mhemed schon vor mehr als zehn Jahren der Terrororganisation angeschlossen und deren islamistisch-dschihadistische Ideologie geteilt.
Von Mitte 2015 an sei er militärisch ausgebildet worden und dann mit der Verminung von Gebäuden beauftragt gewesen. „Anschließend übernahm er in einem Bataillon des IS technische Aufgaben und war als Wach- sowie Grenzposten eingesetzt“, heißt es in der Anklage. „Während dieser Zeit beteiligte er sich mindestens bei einer Gelegenheit aufseiten des IS an einer kriegerischen Auseinandersetzung.“ Die Auswertung von Verwaltungsunterlagen des IS ergab, dass der Angeklagte von der Terrororganisation einen Monatslohn von 170 US-Dollar erhielt.
Die IS-Mitgliedschaft des Angeklagten sei nicht nur durch die Verwaltungsunterlagen, „mit hoher Wahrscheinlichkeit belegt“. Er habe auch ein Teilgeständnis gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen abgelegt und soll ein Bekennervideo angefertigt haben. Außerdem habe er einen Treueeid auf den damaligen IS-Kalifen geleistet, es gebe entsprechende Angaben zweier Zeugen aus dem familiären Umfeld – und am Tag seiner Tat führte er eine IS-Flagge mit sich.
Source: faz.net