Terrorangriff gen Israel: Hamas-Opfer verklagen den Iran, Syrien und Nordkorea

Opfer des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober haben den Iran, Syrien und Nordkorea wegen Unterstützung für die palästinensische Terrororganisation vor einem US-Bundesgericht in New York verklagt. Sie werfen den drei Staaten vor, die Hamas mit Geld, Waffen und Knowhow für den Angriff mit etwa 1.200 Toten sowie 250 Entführungsopfern versorgt zu haben. Die Klägerinnen und Kläger verlangen mindestens vier Milliarden Dollar (knapp 3,75 Milliarden Euro) Schadensersatz.

Die Klage im Namen von mehr als 125 Personen stützt sich auf frühere gerichtliche Feststellungen, Berichte von US-Behörden und anderen Regierungsstellen sowie auf Erklärungen, die die Hamas, iranische und syrische Regierungsvertreter im Laufe der Jahre über ihr Verhältnis abgegeben haben. Konkrete Beweise dafür, dass die Regime in Teheran, Damaskus oder Pjöngjang im Voraus von dem Angriff wussten, enthält sie aber nicht.

Die iranische Vertretung bei den Vereinten Nationen wollte sich nicht zu der Klage äußern. Syrien und Nordkorea reagierten nicht auf Anfragen.

Hamas nutzte wahrscheinlich nordkoreanische Waffen

Der Iran hat offiziell mitgeteilt, vorab nichts über die Hamas-Pläne für den 7. Oktober gewusst zu haben. Er hat der Hamas jedoch Waffen geliefert. Die syrische Regierung ist militärisch auf den Iran angewiesen und hat den Angriff vom 7. Oktober ebenso wie das Regime in Teheran bejubelt. Nordkorea bestreitet, der Hamas Waffen zu liefern. Ein Video und von Israel erbeutete Waffen zeigen jedoch, dass Hamas-Kämpfer wahrscheinlich nordkoreanische Waffen eingesetzt haben, darunter Panzerfäuste vom Typ F-7, die in der Klage ausdrücklich genannt werden.

Alle Kläger sind mit US-Bürgern verwandt oder selbst US-Bürger. Nach US-amerikanischem Recht können ausländische Regierungen unter bestimmten Umständen für Todesfälle oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die durch Terrorakte oder deren Unterstützung verursacht wurden.

Weil sich solche Länder nur selten an Gerichtsurteile halten, die in den USA gegen sie ergangen sind, könnten die Kläger im Falle eines Erfolgs eine Entschädigung aus einem vom US-Kongress eingerichteten Fonds für US-amerikanische Terrorismusopfer beantragen. Das Geld in diesem Fonds stammt aus beschlagnahmten Vermögenswerten, Bußgeldern oder anderen Strafen, die gegen Personen oder Unternehmen verhängt werden, die beispielsweise Geschäfte mit einem mit Sanktionen belegten Staat machen.