Tarifautonomie: Arbeitgeberverbände untergraben die Sozialpartnerschaft

Seit mehr als 75 Jahren sind Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie ein zentraler Pfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt besonders in Krisenzeiten. Wir haben mit unseren letzten Tarifabschlüssen gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen und auf neue Anforderungen reagiert. In vielen Branchen bestehen tarifliche Möglichkeiten zur betrieblichen Ausgestaltung. Demographie-Tarifverträge, Regelungen zu Weiterbildung, Digitalisierung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeigen, dass Tarifpolitik die Lebensrealitäten in der Arbeitswelt abbildet. Dies gilt auch für die tariflichen Möglichkeiten, Arbeitszeit zu flexibilisieren.

Unser jüngster Tarifabschluss aus dem Jahr 2024 hat den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. An diesem gab es null Kritik aus dem Arbeitgeberlager. Deutschland bewältigte die Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2009 auch deshalb vergleichsweise erfolgreich, weil die Sozialpartner rasch tarifliche Lösungen vereinbarten und gemeinsam Kurzarbeiterregelungen bei der Politik durchsetzt haben. Dafür wird Deutschland international anerkannt.

Umso unverständlicher ist die Grundsatzkritik von Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Nordmetall und AGV Nord, in dieser Zeitung. Seine Argumentation ist ungewöhnlich scharf. Sie blendet zentrale Voraussetzungen funktionierender Sozialpartnerschaft aus und stellt Behauptungen auf, die einer sachlichen und rechtlichen Prüfung nicht standhalten. So kritisiert er, dass wir Klagen unserer Mitglieder gegen Tarifregelungen unterstützen. Diesen rechtlichen Klagen ging aber die Ablehnung unseres Vorschlags durch Gesamtmetall voraus, die geänderte Rechtsprechung zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte tariflich nach­zu­voll­ziehen. Uns Verlässlichkeit abzusprechen ist dreist und durch nichts belegbar.

Tarifautonomie ist kein Selbstzweck

Vergessen wir nicht: Sozialpartnerschaft ist kein Naturzustand und die Tarifautonomie kein Selbstzweck. Ihre Stärken liegt in ihrer Friedensfunktion. Sie kanalisieren Konflikte, ermöglichen Interessenausgleich und schaffen Verlässlichkeit für Beschäftigte und Unternehmen. Um es mit Hugo Sinzheimer, dem Vater des deutschen Arbeitsrechts zu sagen: Tarifautonomie ist ein fundamentales Prinzip, das Gewerkschaften und Arbeitgebern erlaubt, Arbeitsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge zu regeln, frei von staatlichen Eingriffen und damit eine friedensstiftende und demokratische Institution.

Doch die Tarifbindung sinkt, Flächen- und Branchentarifverträge sind in vielen Wirtschaftszweigen nicht mehr der Regelfall. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in den Arbeitgeberverbänden stabilisieren zwar deren Organisationsgrad, untergraben aber die tarifliche Verbindlichkeit. Dann ist es nur konsequent, einen Gesamtmetall-Präsidenten zu wählen, der ein nicht tarifgebundenes Unternehmen führt. Aber soll das zukunftsweisend sein?

Werden tarifgebundene Unternehmen zur Minderheit, erodiert die Sozialpartnerschaft. Nach Zahlen von Gesamtmetall beträgt der Anteil nicht tarifgebundener Unternehmen im Jahr 2025 bei den Mitgliedsunternehmen von Nordmetall 24,3 Prozent. Zählt man den AGV Nord dazu, erhöht sich der OT-Anteil („ohne Tarif“) in diesen Verbänden auf 68,3 Prozent.

Sozialpartnerschaft als Einbahnstraße?

Ich glaube, wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung von Gesamtmetall. Will der Verband mehr Konflikte und sozialen Zusammenhalt gefährden oder mehr Kooperation? Um es klar zu sagen: Die Vorteile der sozialpartnerschaftlichen Verbandsstruktur – weniger Streiks, einheitliche Rechtsberatung, politische Einflussnahme – in Anspruch zu nehmen, ohne tarifgebundene Gegenleistungen erbringen zu wollen, sieht Sozialpartnerschaft als Einbahnstraße.

Wer staatliches Handeln bei Tariftreue und Mindestlohn als illegitim kritisiert, zugleich aber gesetzliche Eingriffe bis hin zu verpflichtenden Schlichtungsverfahren im Arbeitskampf fordert, handelt darüber hinaus widersprüchlich. In diesem Wissen kehrt Fickinger in seiner Brachialkritik Ursache und Wirkung um. Nicht staatliche Eingriffe schwächen die Tarifbindung. Sondern die anhaltende Tarifflucht der Arbeitgeber aus den Flächentarifverträgen seit den 1990er-Jahren erzeugte politischen Handlungsdruck. Tariftreuegesetze können und sollen die Tarifautonomie nicht ersetzen. Im Gegenteil. Sie sichern fairen Wettbewerb und Mindeststandards dort, wo Ar­beit­ge­ber sich der Tarifbindung entziehen.

Gelebte Sozialpartnerschaft macht staatliche Regulierung entbehrlich. Dort wo ein ordnungspolitisches Vakuum entsteht, ist staatliches Eingreifen ebenso nötig wie subsidiär legitim. Das ist auch der Kern der EU-Mindestlohnrichtlinie: Die Tarifbindung zu stärken, ohne die Tarifautonomie zu ersetzen.

Das gilt auch beim Thema Gender Pay Gap. Zehn Prozent Entgeltunterschied in der Metall- und Elektroindustrie sind immer noch zu viel. Bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie setzen wir uns im Übrigen sehr dafür ein, die Rolle der Tarifparteien – und wir laden die Arbeitgeber herzlich ein, dabei mitzumachen – und der Betriebsräte zu stärken. Tariftreuegesetze, Mindestlohnregelungen und vergaberechtliche Standards setzen Mindestplanken dort, wo sozialpartnerschaftliche Selbstregulierung nicht mehr trägt. Und sie schützen tarifgebundene Unternehmen vor Unterbietungskonkurrenz.

Die Sozialpartnerschaft lebt von verantwortungsbewusstem Handeln auf allen Seiten. Unsere Betriebsräte sagen, dass ungefähr die Hälfte der transformationsbetroffenen Unternehmen keine Zukunftsstrategien besitzen. Das müssen wir ändern, statt durch schrille Meinungsäußerungen vom Wesentlichen abzulenken: unsere heimische Industrie und Wertschöpfungsnetzwerke zukunftsfähig zu machen, in Zukunftsfelder zu investieren, zu innovieren, Beschäftigung zu sichern, unsere Stärken voranzubringen.

Christiane Benner ist Vorsitzende der IG Metall.