Synode: An evangelischen Kirchen die Erlaubnis haben nun beiläufig andere Fahnen wehen

Die angedachte Selbstverkleinerung der Synode der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) um ein Viertel ist vorerst gescheitert. Das Kirchenparlament mit seinen derzeit mehr als 100 Mitgliedern einigte sich zum Abschluss seiner diesjährigen Tagung am Mittwoch in Dresden zwar darauf, dass angesichts von Mitgliederschwund und Finanzknappheit auch die kirchlichen Leitungsorgane ihren Aufwand senken müssen. Der aus dem Synodenpräsidium betriebene konkrete Kürzungsvorschlag fand hingegen keine Mehrheit. Eine Verkleinerung zum Beginn der neuen Legislaturperiode 2027 ist damit nicht mehr erreichbar, sondern vermutlich erst ab Beginn der nächsten im Jahr 2033 möglich.

Die Synode lehnte auch die beantragte ersatzlose Aufhebung der Verordnung zur Beflaggung von Kirchengebäuden ab, die bisher ausschließlich das violette Kreuz zuließ, in der Praxis aber vielfach, etwa durch Regenbohnenfahnen, durchbrochen wurde. Stattdessen öffnet die Kirche ihre Regelung für andere Motive neben dem violetten Kreuz, hält aber daran fest, dass diese „dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen“ dürfen und das violette Kreuz auf weißem Grund die Kirchenfahne bleibt.

Auf der Synode war am Dienstag auch über die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt berichtet worden, bei der es weiterhin Streit zwischen Kirchenvertretern und Betroffenen über die Anerkennungszahlungen gibt. Die für das Thema zuständige pfälzische Kirchenpräsidenten Dorothee Wüst hält es deshalb für möglich, dass die Anerkennungsrichtlinie nicht wie angekündigt im gesamten Raum der EKD zum Jahreswechsel umgesetzt wird, da im Hintergrund weiter über die konkrete Höhe von Zahlungen gerungen wird. Wüst mahnte ihre Kirche, „über unsere föderalen Schatten zu springen“ und warnte, der Wille zur Aufarbeitung dürfe nicht „aufgeweicht und zerfleddert“ werden.

Source: faz.net