Supreme Court: Oberstes Gericht kippt Gesetz gegen „Konversionstherapie“

Der Oberste Gerichtshof hat ein Gesetz des Bundesstaates Colorado gegen sogenannte „Konversionstherapien“ für verfassungswidrig erklärt. Erwachsene und Kinder, die queer, homosexuell oder transgender sind, sollen mit solchen „Therapien“ häufig von ihrer sexuellen Identität abgebracht werden. Colorado hatte entsprechende Interventionen per Gesetz verboten. Das tun insgesamt etwa zwei Dutzend Bundesstaaten, deren Regelungen nun auch unwirksam sein könnten.
Das Gericht entschied den Fall „Chiles v. Salazar“ mit einer Mehrheit von acht zu eins und gab damit einer christlichen Beraterin recht. Die Klägerin hatte argumentiert, Colorado verbiete ihr Gesprächstherapie und verletze so den Ersten Verfassungszusatz. Acht Richter, darunter die den Liberalen zugerechneten Richterinnen Sonia Sotomayor und Elena Kagan, erklärten, dass das Gesetz aus Colorado Fragen der Rede- und Meinungsfreiheit aufwerfe.
Redefreiheit verletzt?
Der Fall wird damit aber erst einmal an ein Bundesgericht zurückverwiesen, das ihn erneut genauer prüfen muss. Richter Neil Gorsuch, der die Entscheidung der Mehrheit begründete, schrieb, das Gesetz zensiere die geschützte freie Rede. Es tue dies selektiv je nach Standpunkt: Therapeuten könnten die Geschlechtsidentität eines Patienten bestätigen, aber nicht problematisieren. Das sei so genannte „viewpoint discrimination“, also die verbotene Diskriminierung bestimmter Standpunkte.
Dem stimmte Richterin Kagan in einem unterstützenden Gutachten zu: Colorado diskriminiere hier aufgrund einer unzulässigen Bevorzugung eines Standpunktes. Richterin Ketanji Brown Jackson erklärte in ihrem Gegengutachten, dass Bundesstaaten frei sein müssten, das Gesundheitswesen zu regulieren. Die Entscheidung der Mehrheit öffne „eine gefährliche Büchse der Pandora“.
Lobbyorganisation hilft bei Klage
Die Beraterin Kaley Chiles hatte ihre Klage damit begründet, dass sie in den Inhalten ihrer Therapiegespräche nicht eingeschränkt werden dürfe. Ihr Ansatz sei nicht verwechselbar mit den „Konversionstherapien“ früherer Zeiten, wo etwa mit Schocktherapie gearbeitet wurde. In Colorado hätten Eltern durch die Rechtslage inzwischen Schwierigkeiten, Therapeuten zu finden, die etwas anderes befürworteten als „Geschlechtsumwandlungen“.
Der Bundesstaat hatte die Vorwürfe zurückgewiesen: Man schreibe nicht vor, was in der Therapie besprochen werde. Nur dürften Behandlungen nicht gezielt dazu genutzt werden, wissenschaftlich diskreditierte Ansätze der „Bekehrung“ zur Heterosexualität zu verfolgen.
Chiles hatte mit Unterstützung der Organisation „Alliance Defending Freedom“ geklagt. Diese und andere Gruppen finanzieren häufig individuelle Rechtsstreitigkeiten, um sie bis zum Supreme Court verhandeln zu können. So wollen sie landesweit politische Veränderungen herbeiführen. Eine ähnliche Strategie hatte 2022 zur Abschaffung des allgemeinen Rechts auf einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durch die Revision des Urteils im Fall „Roe v. Wade“ geführt.
Kritiker fürchten Schäden durch „Konversionstherapien“
Organisationen wie die „Human Rights Campaign“ kritisierten das Urteil zu dem Gesetz in Colorado, das auch Auswirkungen auf viele andere Bundesstaaten haben könnte. Kinder sollten nie gezwungen werden, ihre sexuelle Identität zu ändern, hieß es in einer Erklärung der Nicht-Regierungsorganisation.
Kritiker merkten auch an, dass bestimmte Arten von „speech“ durchaus regulierbar seien, etwa, wenn medizinisches Personal oder Rechtsberater falsche Auskünfte geben. „Konversionstherapien“ würden zudem von allen großen Medizinerorganisationen abgelehnt. Die „American Psychological Association“ etwa warnt vor „substanziellen Risiken für Schäden“ durch solche Interventionen. Richter Gorsuch hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass Klagen wegen nachgewiesener Schäden durch Behandlungsfehler nach wie vor möglich seien.
Politiker der Republikaner begrüßten die Entscheidung. Senator Tom Cotton aus Arkansas etwa schrieb bei X, der Bundesstaat habe „Therapeuten verboten, Kindern die Wahrheit zu sagen: Du kannst dein Geschlecht nicht ändern“. Manche Juristen unterstützten das Urteil ebenfalls. Stephanie Barclay, Rechtswissenschaftlerin an der Georgetown University, wurde in amerikanischen Medien mit der Einschätzung zitiert, Colorados Regelung gegen „Konversionstherapien“ sei „eine offensichtliche Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes“.
Source: faz.net