Supreme Court kippt Zölle: 6 zu 3 gegen Trumps Handelspolitik

Der amerikanische Supreme Court hat das Kernstück der Handelspolitik von Präsident Donald Trump für illegal erklärt. Mit 6 zu 3 Stimmen entzog das Gericht dem Großteil der im vergangenen Jahr verhängten Zölle die rechtliche Basis. Trump war dem am Freitag verkündeten Urteil zufolge nicht berechtigt, auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), eines knapp 50 Jahre alten Notstandsgesetzes, Zölle zu erheben.
Betroffen sind vor allem die sogenannten Reziprozitätszölle, die Trump auf Importe von jedem Handelspartner in Höhe von mindestens zehn Prozent verhängt hatte. Zudem fallen Zölle darunter, die Trump mit der Begründung erließ, den Fentanyl-Schmuggel zu stoppen.
Präsident Donald Trump hat das Urteil in einer ersten Reaktion „eine Schande“ genannt. Das berichten CNN und Wall Street Journal übereinstimmend. Er hielt ein Frühstück mit Gouverneuren als die Meldung eintraf. Trump hatte im Vorfeld eine außergewöhnliche öffentliche Druckkampagne entfacht, um ein ihm genehmes Urteil zu erreichen. So behauptete er, ein Urteil gegen die Zölle wäre „die größte Bedrohung in der Geschichte“ für die nationale Sicherheit der USA und „würde die Vereinigten Staaten von Amerika buchstäblich zerstören“.
140 Milliarden Dollar von etwa 300.000 Importeuren
Die Entscheidung stellt Handelsabkommen der USA mit zahlreichen Ländern und der EU infrage und beseitigt zugleich eine wichtige Einnahmequelle der hoch verschuldeten US-Regierung. Zur Frage möglicher Rückzahlungen äußerte sich das Gericht nicht. Bis Mitte Dezember hatte die Regierung aus den nun für illegal erklärten Zöllen rund 140 Milliarden Dollar von etwa 300.000 Importeuren eingenommen. Unklar ist, wie – und ob – diese Beträge erstattet werden müssen.
Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass Zölle eine Form von Steuern sind, für deren Erhebung nach der amerikanischen Verfassung der Kongress zuständig ist – nicht der Präsident. Das Notstandsgesetz IEEPA erlaube es zwar, Im- und Exporte auf verschiedene Weise zu „regulieren“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Importe regulieren“ sei keine versteckte Ermächtigung, Steuern zu erheben. Hätte der Kongress dem Präsidenten eine wirtschaftlich und politisch derart weitreichende Macht übertragen wollen, so hätte er das klar, ausdrücklich und unmissverständlich getan – und nicht in vagen Formulierungen eines Notstandsgesetzes versteckt, heißt es in einem Teil der Begründungen.
Das Urteil betont zudem, dass in der rund 50-jährigen Geschichte von IEEPA kein Präsident das Gesetz genutzt habe, um Zölle zu verhängen. Das wertet das Gericht als Hinweis darauf, dass der Kongress eine solche Befugnis nicht beabsichtigt habe.
Importlizenzen statt Zölle?
Der Dissens argumentierte dagegen, es ergebe wenig Sinn, IEEPA so zu lesen, dass der Präsident Importe vollständig blockieren dürfe (Embargo/Quoten), aber nicht das mildere Instrument von Zöllen einsetzen könne – während eines ausgerufenen Notstands.
Das Gericht bestätigte damit das Urteil im Verfahren vor dem Court of International Trade. Geklagt hatten mittelständische Unternehmen sowie eine Handvoll demokratisch geführter Bundesstaaten. Zahlreiche Unternehmen haben zudem angekündigt, auf Rückerstattung ihrer Zahlungen zu klagen, falls die Zölle endgültig für ungültig erklärt werden.
Regierungsvertreter hatten im Vorfeld erklärt, es gebe Notfallpläne. Trump selbst brachte in einem Interview mit der New York Times ins Spiel, er könne die Zölle durch Importlizenzen ersetzen – dazu ermächtige IEEPA den Präsidenten ausdrücklich. Was das praktisch bedeutet, ist jedoch unklar.
Handelspartner reagieren zurückhaltend
Außerdem kann Trump Zölle auch auf Grundlage anderer Rechtsinstrumente verhängen, die rechtlich weniger umstritten sind. Sie erfordern allerdings aufwendigere Prüfverfahren und sind teils zeitlich begrenzt. Die aktuell geltenden Zölle auf Autos, Autoteile, Stahl, Aluminium und eine Reihe weiterer Güter beruhen nicht auf IEEPA und bleiben daher in Kraft.
Amerikas Handelspartner reagierten zurückhaltend. Die Europäische Kommission erklärte, sie wolle sich nach der Gerichtsentscheidung weiter für niedrige Zölle einsetzen. Man stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung, um zu erfahren, wie diese nun reagieren wolle, teilte ein Kommissionssprecher mit. „Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sind auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Wir setzen uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten auf deren Senkung hin.“
Der BDI lobte das Urteil als starkes Signal zugunsten einer regelbasierten Handelsordnung statt unilateraler Maßnahmen. Zugleich bleibe die Unsicherheit für internationale Unternehmen hoch. Es sei zu erwarten, dass die US-Regierung alternative Wege prüfe und nutze, um bestehende Zölle fortzuführen oder vergleichbare Schutzinstrumente einzuführen.
Das Urteil ist ein großer Erfolg für das libertäre Liberty Justice Center, das mittelständische Unternehmer in der Zollklage unterstützt hatte. Das Center kündigte an, kleinen Unternehmen dabei zu helfen, sich im Erstattungsprozess zurechtzufinden – unter anderem durch den Aufbau einer zentralen Datenbank, eines Informationsportals und eines Vermittlungsnetzwerks, das betroffene Unternehmen mit qualifizierten Anwälten verbindet. „Die Zölle der Regierung – die mein Unternehmen zahlen musste – bedrohten unser Überleben. Sie waren willkürlich, unberechenbar und schlecht fürs Geschäft“, sagte Victor Owen Schwartz, Kläger und Gründer von V.O.S. Selections.