Sudan: Der Verrat an den Menschen von Al-Faschir

Seit die USA und Israel den Iran
angegriffen haben, könnte man meinen, der Krieg im Sudan sei beendet. Ist er
nicht. Er ist nur erneut im toten Winkel vieler Medien verschwunden. Immerhin: In diesem Monat wird er wieder
etwas Aufmerksamkeit erhalten. Pünktlich zum dritten Jahrestag des
Kriegsbeginns am 15. April lädt die Bundesregierung zur großen Sudan-Konferenz
nach Berlin ein – zusammen mit den USA, Frankreich, Großbritannien, der
Afrikanischen und der Europäischen Union. Also ein stattliches Aufgebot an
Gastgebern. 

Unter den Gästen sind Vertreter der Nachbarstaaten des Sudan, der Geberländer,
der UN und verschiedener Hilfsorganisationen. Sie sollen „die
Friedensbemühungen besser koordinieren“, mehr Geld für humanitäre Hilfe
beschaffen und einen „zivil geführten Übergang“ anschieben.
Es ist die dritte Konferenz dieser Art. Die beiden vorherigen haben 2024 und
2025 in Paris und London stattgefunden mit ähnlich hehren Zielen und dem ernüchternden Ergebnis: außer Spesen ist wenig gewesen.

Ja, Spott ist billig – und hoffentlich
bringt das kommende Treffen mehr Resultate, zumal dieses Mal auch Gruppen der
sudanesischen Zivilgesellschaft dabei sein werden. Aber bevor die Gastgeber zum
x-ten Mal beteuern, dass der Sudan nicht vergessen werden dürfe und das Leid
der Zivilbevölkerung ein Ende haben müsse, sollten sie sich fragen: „Was haben
wir für die Menschen im Sudan, besonders für jene in Al-Faschir getan?“

Ein genozidales Massaker mit Ansage

Mit der Eroberung der westsudanesischen
Stadt im Oktober vergangenen Jahres durch die paramilitärischen Rapid Support
Forces (RSF) trat ein, was Zivilisten vor Ort, NGOs und westliche
Geheimdienste vorhergesagt hatten: ein genozidales Massaker an der Bevölkerung.
Heute ist sicher, dass binnen 72 Stunden bis zu 10.000 Menschen erschossen,
erschlagen oder von gepanzerten Fahrzeugen niedergewalzt worden sind.
Mindestens 40.000 werden noch vermisst und sind vermutlich tot.

Seit dem Völkermord in Ruanda 1994,
vor dem UN-Vertreter wochenlang ausdrücklich gewarnt hatten, hat es keine
Massengräueltat gegeben, die dermaßen absehbar war. Al-Faschir ist heute eine
Geisterstadt.

Die britische Zeitung The
Guardian
 hat kürzlich nicht nur das Schicksal mehrerer Bewohner rekonstruiert,
sondern auch das politische Versagen der USA und Großbritanniens. Wobei
Versagen das falsche Wort ist. Es war eine politische Verweigerung, einzugreifen, bei vollem Bewusstsein darüber, was geschehen würde: ein
mutmaßlicher Völkermord.

Nun gelten völkerrechtliche Normen
und Prinzipien in diesen Tagen nicht mehr viel. Umso häufiger muss man sie sich
ins Gedächtnis rufen. Im Fall eines drohenden Genozids sind Staaten gemäß der
UN-Völkermordkonvention von 1948 verpflichtet, präventiv einzugreifen. Im
Rahmen des Prinzips der Schutzverantwortung – 2005 unter dem Stichwort
„Responsibility to Protect“ auf dem Weltgipfel der UN von allen Mitgliedern
anerkannt – dürfen und sollen sie notfalls (und mit UN-Mandat) mit
militärischer Gewalt intervenieren
, wenn ein Staat seine Bevölkerung vor
Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnischen
Vertreibungen nicht schützen kann oder will.