Strompreis: Bundesregierung will bundesweite Strompreiszone einbehalten
Die Bundesregierung hat entschieden, die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone nicht aufzuteilen. Damit lehnte sie einen Vorschlag des Verbands der
europäischen Stromnetzbetreiber vom April 2025 ab, der eine
Aufteilung in fünf Gebiete nahegelegt hatte. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
veröffentlichte zu seiner Entscheidung einen „Aktionsplan Gebotszone“,
der an die EU-Kommission übermittelt worden sei.
Indem die einheitliche Zone in Deutschland beibehalten wird, bleibt auch der einheitliche Börsenstrompreis erhalten. Mit diesem Vorgehen wird laut dem Bundeswirtschaftsministerium Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft verhindert und regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher entgegengewirkt.
Forderungen nach einer Aufteilung in mehrere Preiszonen gab es vor allem in den norddeutschen Bundesländern, wo viel Strom aus erneuerbaren Quellen wie der Windkraft produziert wird.
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