Streitgespräch oben Gaza: Begeht Israel zusammensetzen Völkermord?

Herr Talmon, Herr Ambos, begeht Israel in Gaza einen Völkermord an den Palästinensern?
Ambos: Die Frage kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten. Es besteht Übereinstimmung darin, dass die Palästinenser eine geschützte Gruppe im Sinne der Genozidkonvention sind. Es besteht auch Übereinstimmung über die objektiven Tathandlungen, etwa die Tötung von Mitgliedern der Gruppe. Das Kernproblem ist, dass es für einen Völkermord die Absicht geben muss, diese geschützte Gruppe zerstören zu wollen. Wir haben keine Situation wie die Wannseekonferenz, wo ein Staat seine klare Absicht mitteilt. Wir müssen auf Indizien zurückgreifen. Und dafür hat der Internationale Gerichtshof (IGH) einen sehr anspruchsvollen Standard formuliert: Die genozidale Absicht muss die „einzig vernünftige“ Schlussfolgerung sein, die aus den vorhandenen Beweisen gezogen werden kann.

Zu welchem Schluss kommen Sie nach diesem anspruchsvollen Maßstab?

Ambos: Die Dynamik des Kriegsgeschehens und damit zusammenhängende Umstände, etwa die große Zahl getöteter Kinder, sind meiner Meinung nach Indizien, die auf diese Absicht hinweisen. Aber ich bin noch nicht so weit zu sagen, das ist ein Genozid. Die bisherigen Berichte, auch der letzte Bericht der UN, sind im entscheidenden Punkt, nämlich der genozidalen Absicht, zu dünn.

Talmon: Ich beantworte die Frage, ob in Gaza ein Völkermord stattfindet, klar mit Nein. Auch bei Staaten gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Solange diese Zweifel – die auch Kai teilt – bestehen, also kein Völkermord nachgewiesen werden kann, liegt rechtlich auch kein Völkermord vor.

Was liegt Ihrer Meinung nach vor?

Talmon: Wir sehen Kriegsverbrechen, wir sehen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit – aber keinen Völkermord.

Ambos: Ich finde das Argument „im Zweifel für den Angeklagten“, das aus dem individuellen Strafrecht kommt, hier verwirrend. Schließlich folgen aus der Völkermordkonvention auch staatliche Präventionspflichten. Der IGH hat plausible Rechtsverletzungen der Genozidkonvention durch Israel schon im Januar 2024 per einstweiliger Anordnung festgestellt, die Situation „on the ground“ hat sich seitdem verschärft. Andere Staaten können sich deshalb jetzt nicht mehr darauf zurückziehen zu sagen: Wir können nicht beurteilen, was in Gaza vor sich geht. In der deutschen Debatte passiert das leider noch sehr oft.

Talmon: Ich stimme mit dir überein, dass wir zwischen der Staatenverantwortlichkeit und der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit unterscheiden müssen. Aber der IGH wendet seit 1949 bei schwerwiegenden Anschuldigungen gegen einen Staat einen sehr hohen Beweismaßstab an. Schwerwiegende Anschuldigungen wie Völkermord müssen zweifelsfrei nachgewiesen werden, denn eine gerichtliche Feststellung, dass Völkermord vorliegt, bedeutet ja nicht nur, dass Israel als Staat Völkermord begangen hat, sondern auch, dass die Israelis – wie die Deutschen – zu einem Volk der Täter geworden sind. Dieses Stigma würde Israel auf Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte begleiten. Deshalb kann eine solche Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Wenn irgendwelche Zweifel an der Völkermordabsicht bestehen, dann muss angesichts der Schwere des Vorwurfs die Antwort Nein lauten.

Israel als „Tätervolk“ zu bezeichnen, hat aus historischen Gründen tatsächlich etwas Verstörendes. Aber sollte ein solcher Einwand im Völkerrecht berücksichtigt werden?

Talmon: Diese Überlegungen haben rechtlich insofern eine Bedeutung, als der IGH genau diese Schwere der Anschuldigungen miteinbezogen hat in seinen Beweismaßstab. Wir müssen uns immer daran erinnern, dass Völkermord das Verbrechen aller Verbrechen ist. Wenn man einen Staat des Völkermords bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen für die Stellung des Staates in der internationalen Gemeinschaft und für seine Bürger. Natürlich hat jede völkerrechtswidrige Handlung eines Staates seine völkerrechtliche Verantwortlichkeit zur Folge. In Bezug auf den Holocaust sprechen wir aber vom deutschen Volk als dem „Volk der Täter“ – und gehen damit zumindest moralisch von einer Kollektivschuld für den Völkermord an den Juden aus. Die gerichtliche Feststellung eines Völkermordes würde Israel zum Täterstaat, das israelische Volk zu einem Tätervolk machen.

Ambos: Israel ist schon lange, unabhängig von der Völkermordfrage, ein Täterstaat, in dem Sinne eben, dass er auch Unrecht begeht, zum Beispiel Kriegsverbrechen. Auch die Taten, die Israel im Rahmen seiner Staatsgründung 1948 begangen hat, die massenhafte Vertreibung von Palästinensern, sind Taten dieses Staates Israel. Ich frage mich außerdem, wieso man deine Überlegungen nicht in den anderen Fällen vorgebracht hat, etwa bezüglich der Serben? Wir messen Israel wie jeden Staat am Völkerrecht, Punkt. Und wenn dieser Staat Völkerrechtsverletzungen begeht, dann ist er eben Täterstaat, genauso wie andere Staaten. Zweitens: Warum haben wir als Völkerrechtler überhaupt Probleme, Dinge festzustellen? Weil gewisse Staaten uns den Zugang zu den Beweisen verweigern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich in Bezug auf Russland entschieden, dass es zulasten eines Staates gehen kann, wenn er nicht kooperiert und den Zugang zu Tatorten verwehrt. Diese Entscheidung kann man auf Gaza übertragen. Israel lässt praktisch niemanden nach Gaza, insbesondere keine Journalisten. Wie ist aus deiner Sicht juristisch zu bewerten, dass Israel eine Aufklärung verhindert?

Talmon: Es stimmt, dass Israel gerichtlich gewisse Pflichten hat, Sachverhalte aufzuklären. Aber hier geht es um die Völkermordabsicht, ein subjektives Tatbestandsmerkmal. Um dieses nachzuweisen, braucht man nicht unbedingt Zugang zum Gazastreifen. Übrigens ist der IGH auch bei mangelndem Gebietszugang bislang nie von einer Beweislastumkehr bei der Völkermordabsicht ausgegangen.

Kai Ambos ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen. Seit 2017 ist er außerdem Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.
Kai Ambos ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen. Seit 2017 ist er außerdem Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.Christoph Mischke/Georg August U
Ist die genozidale Absicht ausgeschlossen, wenn ein Staat mehrere Ziele verfolgt? Könnte Israel als Hauptziel die Vernichtung der Hamas verfolgen und zugleich die Vernichtung der Palästinenser als Gruppe beabsichtigen?
Talmon: Israel könnte im Gazastreifen theoretisch mehrere Ziele verfolgen: die ethnische Säuberung des Gazastreifens, die Vernichtung der Hamas, die Bestrafung der Palästinenser für den 7. Oktober oder die Zerstörung des palästinensischen Volkes in Gaza. Um die „Zerstörungsabsicht“ als Voraussetzung eines Völkermordes nachzuweisen, müsste nach dem vom IGH angewandten Beweismaßstab aber die Zerstörung des palästinensischen Volkes „die einzige vernünftige Schlussfolgerung“ sein, die aus dem Vorgehen Israels im Gazastreifen gezogen werden kann.

Wie kann etwas, das über einen längeren Zeitraum geschieht, überhaupt zu einem Völkermord werden? Ein Staat könnte immer darauf verweisen, dass sein Vorgehen ursprünglich aus einem anderen Motiv begonnen wurde.

Talmon: Es geht immer darum, ob ein Geschehen auch andere vernünftige Schlussfolgerungen als die Völkermordabsicht zulässt oder nicht. Dies kann sich über die Zeit ändern. Im Verfahren Bosnien-Hercegovina gegen Serbien hat der IGH zum Beispiel nur mit Blick auf die Geschehnisse in Srebrenica im Juli 1995 einen Völkermord angenommen. Damals haben die bosnischen Serben innerhalb von 24 Stunden mehr als 7000 bosnisch-muslimische Männer umgebracht, vom sechzehnjährigen Jugendlichen bis zum Greis, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Kämpfer oder Zivilisten gehandelt hat. Nur im Falle von Srebrenica ging das Gericht davon aus, dass das Geschehen keine andere vernünftige Schlussfolgerung als Völkermordabsicht zuließ. In Gaza haben wir solch einen Einzelfall nicht.

Ambos: Ich glaube, du legst insgesamt einen sehr strengen Maßstab an. Zumindest eine Minderheitsmeinung vertrittst du bei der Frage nach den direkten Beweisen für die genozidale Absicht. Zugegeben, wir haben kein Dokument wie das der Wannseekonferenz, aber wir haben viele Stellungnahmen israelischer Politiker, denen sich zumindest auch eine genozidale Absicht entnehmen lässt. Wenn du auf dem Standpunkt stehst, es brauche einen Beweis wie bei den Nazis, dann gibt es eben keinen anderen Völkermord als den Holocaust. Die Realität ist aber, dass wir in aller Regel keine so klare Erklärung wie das Wannseedokument haben. Deshalb müssen wir uns auf Indizienbeweise stützen, und dafür ist der Zugang zum Tatort unerlässlich. Ein Beispiel: Dass Israel nur gezielt Hamas-Mitglieder tötet, ist erst einmal nur eine Behauptung. Wie können wir die überprüfen? Doch nicht ohne Zugang nach Gaza. Wenn ein Staat wie Israel den verhindert, muss sich das irgendwie auf die Beweislast auswirken. Und schließlich: Natürlich kann ein Staat mehrere Ziele verfolgen und trotzdem einen Völkermord begehen. Den Nazis ging es neben einem Genozid um einen Expansionskrieg. Selbst wenn wir ein Kriegsziel der „totalen“ Zerstörung der Hamas akzeptieren, obwohl das eine Fiktion ist, kann es daneben eine genozidale Absicht geben. In solchen Konflikten gibt es immer mehrere Absichten und Motive. Die Kernfrage bleibt aber, und da gebe ich Stefan recht, die Frage nach „der einzig vernünftigen“ Schlussfolgerung.

Talmon: Ich will noch einmal auf den Indizienbeweis und den Beweismaßstab zu sprechen kommen. In diesem Zusammenhang habe ich meine Kinder neulich gefragt: Wenn ihr aus dem Fenster blickt und seht, dass die Straße nass ist, ist die einzig vernünftige Schlussfolgerung, dass es geregnet hat?

Nein. Aber wenn es überall nass ist, auf den Bäumen, auf den Wiesen?

Talmon: Wir sehen nur die Straße. Und da könnte es doch sein, dass gerade die Straßenreinigung durchgefahren ist. Oder es gab einen Rohrbruch. Regen ist jedenfalls nicht die einzige mögliche Schlussfolgerung.

Ambos: Aber die „einzig vernünftige“, Stefan. Ich glaube, du legst diese Voraussetzung extrem eng aus.

Talmon: Ja, das mag sein. Letztlich kommt es darauf an, was als vernünftige Schlussfolgerung angesehen wird.

Ambos: Deutschland hat mit anderen Staaten in einem Schriftsatz im Myanmar-Verfahren selbst gesagt, dass der Standard vielleicht zu streng ist. Aber jedenfalls verlangt er die „einzig vernünftige“, nicht die „einzig mögliche“ Schlussfolgerung, was ja noch strenger wäre.

Stefan Talmon ist Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bonn. Er arbeitet zudem als Rechtsanwalt in London und vertritt unter anderem Myanmar gegen den Vorwurf des Genozids an den Rohingyas vor dem Internationalen Gerichtshof.
Stefan Talmon ist Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bonn. Er arbeitet zudem als Rechtsanwalt in London und vertritt unter anderem Myanmar gegen den Vorwurf des Genozids an den Rohingyas vor dem Internationalen Gerichtshof.Volker Lannert/Universität Bonn

In der Eilentscheidung des IGH vom Januar 2024 heißt es, einige der Handlungen Israels könnten in den Anwendungsbereich der Völkermordkonvention fallen. Seit diesem Beschluss hat sich die Lage in Gaza weiter zugespitzt. Muss das nicht rechtliche Folgen haben?

Ambos: Absolut. Der Gerichtshof hat allerdings nicht vom Risiko eines Genozids gesprochen, sondern von Rechtsverletzungen nach der Völkermordkonvention. Dazu gehört auch das Verbot der Aufstachelung zum Völkermord. Israel trifft auch hier eine Verantwortung, und trotzdem werden entsprechende Äußerungen dort nicht verfolgt. Was folgt daraus für den Genozidvorwurf?

Talmon: Daraus folgt zunächst, dass Israel eventuell seine Pflicht nicht erfüllt, die Aufhetzung zu Völkermord zu verhüten und zu bestrafen. Aber allein aus der unterlassenen Verfolgung kann man nicht ableiten, dass der Staat Israel selbst Völkermordabsicht hat.

Ambos: Aber entspricht es nicht der Logik eines genozidalen Staates, dass er Aufstachler in den eigenen Reihen nicht verfolgt?

Talmon: Die unterlassene Verfolgung muss sicher in das Gesamtbild einbezogen werden. Das ist ein Puzzleteil von vielen, und auch das lässt mehrere Schlussfolgerungen zu. Möglicherweise hat es innenpolitische Gründe, dass Politiker wie Bezalel Smotrich nicht verfolgt werden – etwa um die Regierung nicht zu Fall zu bringen.

Es gibt andere Verbrechen, die auf gleicher Stufe wie der Genozid stehen, etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Sie beide sagen, dass diese Verbrechen derzeit in Gaza stattfinden. Lenkt die Debatte über einen Genozid von solchen Verbrechen ab, ist sie vielleicht sogar kontraproduktiv?

Talmon: Die Fokussierung ist auch damit zu erklären, dass im Völkerrecht ein Staat einen anderen vor dem IGH nur wegen Völkermordes verklagen kann. Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nicht vor den IGH gebracht werden. Und letztlich geht es darum, dass solche Anschuldigungen gerichtlich überprüft werden. Andernfalls hätten wir nur Diskussionen wie die zwischen Kai und mir.

Ambos: Das ist richtig. Gleichzeitig wäre es falsch, immer darauf zu warten, was Gerichte entscheiden. Dann wären wir verloren, denn ganz viele Fragen werden nicht gerichtlich geklärt. Wann haben Gerichte mal über bewaffnete Konflikte in Sudan, in Kolumbien oder in der Demokratischen Republik Kongo entschieden? Trotzdem können wir uns darüber eine Meinung bilden – am besten aufgrund von Berichten unabhängiger Untersuchungskommissionen. Wir Völkerrechtler haben daran ein Interesse, auch die Öffentlichkeit und die Staaten, gerade so ein Rechtsstaat wie Deutschland. Deshalb müssen auch wir das Recht auslegen und anwenden. Andererseits müssen wir als Juristen aufpassen, uns nicht in Elfenbeinturmdiskussionen zu verlieren. Wichtig ist es deshalb, hier auch mal einen Konsens festzuhalten: Wir beide sind der Auffassung, dass in Gaza schwerste Verbrechen passieren und Israels Reaktion auf den 7. Oktober unverhältnismäßig ist.

Talmon: Natürlich müssen Vorwürfe wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit von den Staaten geprüft werden – auch um eigene Völkerrechtsverstöße, etwa durch Waffenlieferungen, zu vermeiden. Aber bis eine Rechtsfrage abschließend durch ein Gericht geklärt wird, ist jede Rechtsauffassung gleich viel wert – die israelische genauso wie die deutsche, die spanische oder die amerikanische.

Der IGH urteilt meist mit Jahren Verzögerungen. Kann das Völkerrecht überhaupt in laufende Konflikte eingreifen und Verbrechen aufhalten, oder ist das Sache der Politik?

Talmon: Ich glaube, wir haben in Deutschland ein ganz besonderes Vertrauen in das Recht. Das ist nichts Schlechtes, wir sind schließlich ein Rechtsstaat. Aber die Menschen verkennen manchmal, dass wir auf internationaler Ebene eine andere Situation haben. Es gibt eben kein Weltverfassungsgericht und auch keine Weltpolizei, die Völkerrecht durchsetzen kann. Selbst wenn der IGH in vier Jahren entscheidet, dass Israel in Gaza einen Völkermord begangen hat, ändert das an der dortigen Lage nichts und hat keine Konsequenzen, solange Israel dem Urteil nicht Folge leistet.

Ambos: Leider wird das Völkerrecht von Israel häufig ignoriert, insbesondere in der Siedlungspolitik. Und auch wichtige Supermächte wie die USA unter Donald Trump betrachten das Völkerrecht mit Verachtung, aber es wird dadurch nicht irrelevant. Ich bin überzeugt, dass nur eine regelbasierte Ordnung den schwächeren Staaten, zu denen auch Deutschland als globale Mittelmacht zählt, mittel- und langfristig hilft. Nur wenn wir Regeln haben, kommen wir über das Modell carl-schmittscher regionaler Einflusssphären hinaus, das momentan eine Renaissance erlebt. Ohne Regeln beherrschen Russland, China und die USA ihre Einflusssphären und machen dort, was sie wollen. Es ist nicht naiv, sondern liegt in unserem ureigenen Interesse, das Völkerrecht hochzuhalten und zu stärken.

Source: faz.net