Streit in Polen: Sollen Richter gegen Nawrocki zum Megafon greifen?

Der polnische Präsident Karol Nawrocki lässt die Öffentlichkeit gern im Unklaren. Kürzlich überlegte er lange, ob Polen, wie von der Regierung beschlossen, einen günstigen EU-Kredit zum Ausbau der Landesverteidigung aufnehmen soll, um sich dann dagegen zu entscheiden. Am Mittwoch empfing er lediglich zwei von sechs neuen Verfassungsrichtern, die das polnische Parlament Mitte März gewählt hatte, im Präsidentenpalast. Um ihr Amt antreten zu können, müssen Verfassungsrichter nämlich vor dem Präsidenten einen Eid ablegen.

Nawrockis Entscheidung überrascht insofern, als dass die liberal-konservative Regierung Donald Tusks erwartet hatte, dass Nawrocki sich weigert, allen gewählten Richtern den Eid abzunehmen. Indem er nun zwei auswählte, rätselt man in Warschau, ob er die anderen vier womöglich gar nicht oder nach Ostern empfangen wird. Eine Erklärung gab der Präsident nicht ab. Stattdessen informierte der Leiter der Präsidialkanzlei, Zbigniew Bogucki, im Anschluss darüber, dass in der Amtszeit Nawrockis zwei Richterstellen frei geworden seien, weshalb er auch nur zwei neue Richter vereidige.

Eid nicht nur „von Angesicht zu Angesicht“ möglich?

Das ist eine höchst eigenwillige Interpretation des Gesetzes. Die Pflicht zur Vereidigung steht nicht in der Verfassung, ist aber per Gesetz geregelt und lediglich eine Formalie. Als solche wurde sie bisher auch behandelt. Alle bisherigen Präsidenten nahmen den Eid auch Richtern ab, die nicht nach ihrem Geschmack waren. Nawrocki jedoch interpretiert sein Amt bewusst anders und leitet aus der Pflicht zum Eid die Möglichkeit ab, gewählten Richtern das Amt zu verweigern.

Kritiker sehen darin Amtsanmaßung – und ein Muster. Beharrlich weigert sich der Präsident etwa auch, 42 von der Regierung ausgewählte Botschafter zu ernennen. Nawrocki nutzt seine Möglichkeiten zur Obstruktion, offensichtlich auch mit Blick auf seine Wähler, um die Regierungsarbeit nach Kräften zu behindern. Ebenfalls am Mittwoch dankte Polens Außenminister Radosław Sikorski auf der Plattform X Nawrocki dafür, ein Paket mit 42 unterzeichneten Botschafternominierungen erhalten zu haben. Das war freilich ein Aprilscherz.

Regierungschef Donald Tusk erklärte gleichentags, dass alle sechs Richter gewählt seien. „Wir werden einen Weg finden, damit diese Richter mit der Arbeit beginnen.“ Justizminister Waldemar Żurek, bekannt für unkonventionelle Auftritte, erklärte, dass den Eid „vor dem Präsidenten“ abzulegen, nicht zwangsläufig bedeute, dass dies „direkt, von Angesicht zu Angesicht“, geschehen müsse. Er unterstützte mögliche Alternativen – etwa die Eidabnahme „durch den Parlamentspräsidenten oder aus der Ferne“.

Gescherzt wurde in Warschau am Mittwoch, ob die Richter auch mit einem Megafon vor dem Präsidentenpalast ihren Eid ablegen könnten. Präsidialkanzleichef Bogucki warnte die Regierung ausdrücklich vor solchen Handlungen, die „verfassungsrechtlich eine schwere Straftat“ bedeuteten und der Versuch seien, „die oberste Autorität der Nation infrage zu stellen“.

PiS will Kontrolle über das Gericht zurückgewinnen

Die Weigerung Nawrockis ist Ausdruck eines Machtkampfs zwischen Regierung und Präsident. Polens Verfassungsgericht gilt zurzeit nicht als unabhängig, weil es in der Zeit der von der nationalkonservativen PiS geführten Regierung (2015 bis 2023) mit Parteipolitikern besetzt wurde, was ein Verstoß auch gegen Artikel 195 der polnischen Verfassung ist. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren ein und hielt knapp 140 Milliarden Euro Fördergeld zurück.

Der Europäische Gerichtshof gab der Kommission im Dezember 2025 vollumfänglich recht. Das Vertragsverletzungsverfahren endete, nachdem Ende 2023 die von Donald Tusk geführte neue Regierungskoalition versprochen hatte, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Auf dem Weg dahin ist Tusks Kabinett jedoch kaum vorangekommen, auch weil der Präsident, dessen Unterschrift sie dafür braucht, weiterhin aus dem PiS-Lager stammt.

Das alles führt zu der in einem EU-Land bisher einzigartigen Lage, dass die Regierung Urteile, die unter Beteiligung von PiS-Richtern gefällt wurden, nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht und damit faktisch deren Rechtskraft blockiert. Zugleich kürzte sie das Budget des Gerichtshofs drastisch mit dem Ziel, eine Neubesetzung und Rückkehr zur Unabhängigkeit zu erreichen. Polens Verfassungsgericht verfügt über 15 Richter, die auf neun Jahre gewählt sind und nicht wiedergewählt werden können.

Bisher hat die PiS noch die Kontrolle über das Gericht. Doch durch das Ausscheiden mehrerer Richter, deren Amtszeit endete, ergibt sich für die Koalition Tusks die Gelegenheit, von der PiS unabhängige Kandidaten als Nachfolger zu wählen.

Würden alle sechs gewählten Richter ihre Arbeit aufnehmen, würde die PiS ihre Kontrolle über das Verfassungsgericht bis zum Jahr 2035 verlieren. Das will Präsident Nawrocki auch mit Blick auf die Parlamentswahl im nächsten Jahr verhindern. Dabei strebt die PiS eine Rückkehr an die Macht an. Bei einem Erfolg würde sie mit Regierung, Präsident und Verfassungsgericht abermals die entscheidenden Machtinstitutionen in ihren Händen halten. Die Vereidigung der zwei Richter könnte auch diesem Zweck dienen. Sie waren von zwei konservativen Parteien in Tusks Koalition nominiert worden. Sie würde die PiS gern auf ihre Seite ziehen.

Source: faz.net