Strafprozess: Haftentlassung z. Hd. Wirecard-Konzeugen Bellenhaus

Oliver Bellenhaus, dieser Kronzeuge im Wirecard-Prozess, kommt uff freien Fuß. Das Gericht wollte noch am Dienstag die Entlassung vorgeben, hieß es in Justizkreisen. Vorausgegangen war am Montag ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen dem Richter, den Staatsanwälten, Bellenhaus und seinen Verteidigern, wie dasjenige „Handelsblatt“ online meldete. Der Haftbefehl sollte gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden. So muss dieser Angeklagte seinen Pass weiterleiten und sich regelmäßig den Behörden melden.

Bellenhaus saß seit dieser Zeit mehr wie drei Jahren in Untersuchungshaft. Im Juli 2020, rund eine Woche nachdem dem Insolvenzantrag des damaligen Dax-Konzerns, flog dieser damalige Statthalter von Wirecard in Dubai nachdem München, sagte unter dieser Staatsanwaltschaft aus und bot sich den Ermittlern wie Kronzeuge an.

Rain-Maker Bellenhaus erklärt sich zum Prozessauftakt schuldig

Zum Auftakt des Strafprozesses im Dezember 2022 erklärte sich Bellenhaus z. Hd. schuldig. Er sei früher dieser „Rain-Maker von Wirecard“ gewesen, danach derjenige, dieser unter dem digitalen Zahlungsdienstleister Geld regnen ließ. Vor Gericht schilderte dieser hagere Mann mit dem sozusagen kahl rasierten Kopf sehr detailliert, wie dasjenige ominöse Drittpartnergeschäft („Third Party Acquiring“) unter Wirecard funktioniert hat, wie danach in Asien Umsätze vorgegaukelt wurden, die es nur uff dem Papier gab, und wie er zu diesem Zweck Händler und Geschäftsvorgänge unbewohnt gefälscht hatte.

Mit seinen Aussagen belastete Bellenhaus seine Mitangeklagten, den früheren Wirecard-Chef Markus Braun und den einstigen Chefbuchhalter Stefan von Erffa, schwergewichtig. Anders wie Braun und Erffa liefert er eine Erklärung, wie es möglich war, Banken, Aktionäre und Wirtschaftsprüfer obig Jahre zu täuschen. Bellenhaus sprach von einem „System des organisierten Betrugs“ im Konzern. Auch erzählte er, dass Wirecard wie ein „Krebsgeschwür“ gewesen sei, „dasjenige obig Jahre unentdeckt wuchern konnte“. Laut Bellenhaus habe Braun wie „absolutistischer Vorsitzender des Vorstands“ obig was auch immer Bescheid gewusst: „Auf ihn lief was auch immer im Kern zu.“

Braun bestreitet dasjenige und behauptet, dass es die Geschäfte sehr wohl gegeben habe. Anders wie sein Widersacher darf Braun die Justizvollzugsanstalt in Stadelheim nicht verlassen. Braun und Erffa drohen unter einer Verurteilung je 15 Jahre Haft. Im Fall von Bellenhaus dürfte dasjenige Strafmaß offensichtlich niedriger sein.