Steuertipp: Wann Online-Verkäufe steuerpflichtig sind

Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, kommt um Onlinemarktplätze kaum noch herum. Ob Bücher, Elektronik, Kleidung, Reisen, Autos oder Unterkünfte – fast alle Waren und Dienst­leistungen werden auf digitalen Plattformen vermarktet. Zu den bekanntesten Beispielen zählen Internetportale wie Airbnb, Kleinanzeigen, Amazon, Uber oder Ebay.

Source: faz.net