Steuern: Christian Lindner will Kinderfreibetrag rückwirkend steigern
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Kinderfreibetrag für dieses Jahr rückwirkend um mehr als 200 Euro erhöhen. Der Freibetrag in der Lohn- und Einkommenssteuer solle auf 9.540 Euro steigen, bestätigte ein Ministeriumssprecher.
Eltern können bei der Steuer den Kinderfreibetrag von derzeit 6.384 Euro und einen Freibetrag von 2.928 Euro etwa für Betreuungs- und Erziehungsbedarf geltend machen. Von den Freibeträgen profitieren vor allem Bezieher höherer Einkommen, weil sie dadurch mehr Steuern sparen.
Lindner hatte die rückwirkende Erhöhung bereits im April in Aussicht gestellt. Sie sei verfassungsrechtlich zwingend geboten, hieß es damals. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem mache auch die Erhöhung des Bürgergelds höhere Grund- und Kinderfreibeträge für die arbeitende Bevölkerung nötig.
Weitere Erhöhung in 2025
Das Bundesfinanzministerium geht für das kommende Jahr von einer weiteren Erhöhung des Freibetrags um 60 Euro aus. 2026 dürfte er demnach noch einmal um mehr als 150 auf dann 9.756 Euro steigen.
Für 2025 hatte Lindner auch eine Erhöhung des Kindergelds angekündigt. Eltern bekommen pro Kind automatisch entweder monatlich 250 Euro Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommenssteuer.
Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Monat erhalten.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Kinderfreibetrag für dieses Jahr rückwirkend um mehr als 200 Euro erhöhen. Der Freibetrag in der Lohn- und Einkommenssteuer solle auf 9.540 Euro steigen, bestätigte ein Ministeriumssprecher.
Eltern können bei der Steuer den Kinderfreibetrag von derzeit 6.384 Euro und einen Freibetrag von 2.928 Euro etwa für Betreuungs- und Erziehungsbedarf geltend machen. Von den Freibeträgen profitieren vor allem Bezieher höherer Einkommen, weil sie dadurch mehr Steuern sparen.
Lindner hatte die rückwirkende Erhöhung bereits im April in Aussicht gestellt. Sie sei verfassungsrechtlich zwingend geboten, hieß es damals. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem mache auch die Erhöhung des Bürgergelds höhere Grund- und Kinderfreibeträge für die arbeitende Bevölkerung nötig.