Steuerdebatte: Die Erbschaftsteuer soll gerecht werden – wohl welches heißt dasjenige praktisch?

Auch Lars Klingbeil greift gerne mal in den klassischen SPD-Werkzeugkasten: „Es ist etwas, wo sich gerade Menschen mit hohen Einkommen, hohen Vermögen auch fragen müssen: Welchen Teil tragen wir dazu bei, dass dieses Land gerechter wird?“, fragte der Partei-Mitvorsitzende vor einigen Wochen – und trat eine Steuererhöhungsdebatte los.
Sie wäre vermutlich verpufft, wenn nicht der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn Ähnliches angedeutet hätte: „Bei der Vermögensverteilung, dass die so nicht in Ordnung ist, stimme ich zu. Wer schon hatte, hat immer mehr.“ Die Frage sei, „wie man auch da eine größere Gerechtigkeit herstellen kann“, sagte er und brachte dann eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ins Spiel.
Seitdem wird eifrig gestritten, jeder hat eigene Vorschläge. Die saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger fordert eine Reform genauso wie der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und der SPD-Generalsekretär hat besonders konkrete Ideen. Die Forderungen reichen von höheren Steuern für reiche Erben aus dem linken politischen Spektrum bis zu Steuersenkungen oder sogar Abschaffung der Steuer im konservativen und rechten Lager. Auch Ökonomen haben einige Reformmodelle entwickelt.
Die Erbschaftsteuer trifft vor allem die Mittelschicht
Was wäre die gerechteste und fairste Erbschaftsteuer? Dass diese Frage überhaupt so gestellt werden kann, hat einen simplen Grund, und darin sind sich sogar alle Parteien einig: Die Steuer ist sehr ungerecht. „Ihre Konstruktion ist katastrophal“, klagt Johanna Hey, renommierte Professorin für Steuerrecht an der Universität Köln. „Sie ist unter anderem deswegen ungerecht, weil sie oberhalb der persönlichen Freibeträge vor allem die Mittelschicht trifft. Dagegen können bei entsprechender Gestaltung auch große Betriebsvermögen nach wie vor komplett steuerfrei übertragen werden.“
Aus diesem und anderen Gründen muss das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen entscheiden, ein Urteil wird noch dieses Jahr erwartet. So hat etwa ein Erbe geklagt, der ein Wertpapierdepot geerbt hat und darauf Steuern zahlen muss. Er fühlt sich ungleich behandelt.
CDU wollte 10 Prozent auf alle Erbschaften
Weitere Ungerechtigkeiten der Steuer kommen hinzu. Das ist ein Grund, warum die Debatte gerade jetzt an Fahrt aufnimmt. Das Urteil könnte die Regierung zwingen, die Privilegien von Firmenerben einzuschränken. Das könnte Anlass für eine grundlegende Reform sein. Hinzu kommt: Der Staat braucht Geld, und da scheint eine höhere Erbschaftsteuer leichter durchsetzbar als eine höhere Einkommensteuer, die die Regierung eigentlich senken wollte. Zudem will die CDU jetzt Sozialstaatsreformen vorantreiben und braucht dafür die SPD. Ein Entgegenkommen der CDU bei der Erbschaftsteuer könnte das erleichtern.
Bundeskanzler Friedrich Merz und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann haben zwar höhere Steuern abgelehnt, aber die Debatte geht trotzdem weiter. Noch 2023 hat die CDU selbst eine Reform der Erbschaftsteuer in ihr Parteiprogramm schreiben wollen – dann aber nach Widerstand davon Abstand genommen. Damals wie heute will sie keine Erhöhung wie die SPD, sondern eine Vereinfachung, um sie gerechter zu machen. Denn ungerecht findet die Steuer auch die CDU, weil sie so viele Ausnahmen hat.
Firmenerbschaften und Immobilien sind begünstigt
Nicht nur Firmenerben werden begünstigt, wenn sie das Unternehmen ohne Personalabbau (gemessen an der Lohnsumme) fortführen. Es soll verhindert werden, dass sie gezwungen sind, das Unternehmen zu verkaufen, um die Steuer zahlen zu können. Ungerecht ist auch, dass das Eigenheim steuerfrei vererbt werden kann, das vermietete Haus aber nicht. Und dass die Immobilie gegenüber anderem Vermögen begünstigt ist. Denn ein Wertpapierdepot mit gleichem Wert wird voll besteuert. Das gilt für kleine wie große Summen. Es werden also auch manche reiche Erben benachteiligt, anders als oft behauptet.
Die CDU hat damals den Vorschlag von Ökonomen aufgegriffen. Sie plädieren für die Abschaffung der Begünstigungen und stattdessen für einen deutlich niedrigeren Steuersatz. Bei der CDU sollte er einheitlich zehn Prozent betragen, dann wäre das Steueraufkommen ungefähr gleich geblieben. Bisher beträgt er je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung und Verwandtschaftsgrad des Begünstigten sieben bis 50 Prozent. Die „Flat Tax“ hätte also für die meisten deutliche Steuersenkungen gebracht, für Firmenerben aber Erhöhungen. Der Aufschrei unter ihnen war groß, die Pläne wurden nicht ins Partei- und Wahlprogramm für die Bundestagswahlen 2025 aufgenommen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kann die Steuer gestundet werden
Denn die Einheitssteuer ist zwar einfach und gerechter, aber sie birgt für Firmenerben das Problem, Millionen Euro an Steuern eventuell nicht zahlen zu können. Für diesen Fall haben die Ökonomen die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Steuer über mehrere Jahre vorgesehen, vorgeschlagen werden zehn Jahre. „Bei einem Steuersatz von zehn Prozent müsste der Erbe dann jedes Jahr ein Prozent zahlen, das sollten die meisten Firmeneigner schaffen können“, sagt Clemens Fuest, der Präsident des Ifo-Instituts, der ein solches Steuermodell ebenfalls bevorzugt. „Da Firmen meist geplant über Schenkungen oder Erbfälle übertragen werden, könnte und sollte man sogar schon vorher Rückstellungen für die anfallende Steuer bilden.“
Alternativ könne der Staat auch an den Gewinnen des Unternehmens über mehrere Jahre beteiligt werden, das könnte allerdings zu Ausweichreaktionen führen: „Es könnte den negativen Anreiz geben, die Gewinne klein zu halten, etwa indem viel investiert wird, bis die Zeit der staatlichen Beteiligung vorbei ist.“ Erben könnten auch einen weiteren Gesellschafter in die Firma aufnehmen, der entsprechend Kapital mitbringt, um die Steuer zahlen zu können. Das fällt freilich nicht jedem leicht, vor allem nicht den Familienunternehmern.
Sie sind trotzdem skeptisch, dass sie die Steuer zahlen können, auch mit Stundung. Aber immerhin fast die Hälfte lehnen eine Flat Tax ohne Verschonung für Firmenerben nicht grundsätzlich ab, wie eine Befragung des Ifo-Instituts 2023 ergab. Der Fall von Heinz Hermann Thiele, dem 2021 verstorbenen ehemaligen Haupteigentümer von Knorr-Bremse, zeigt, dass auch eine hohe Erbschaftsteuer ohne Verzögerung tragbar ist. Die Erben überwiesen im April 2025 rund vier Milliarden Euro an das Finanzamt – die höchste jemals in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer.
Politisch wird es die Flat Tax schwer haben. Eine Senkung der Steuer auf zehn Prozent bedeutet auch für viele reiche Erben eine Entlastung – für die, die keine Firma übertragen bekommen. Das ist für viele Wähler schwer vermittelbar. Auch das emotional bedeutsame Eigenheim wäre nicht mehr steuerfrei. Das könnte aber über höhere Freibeträge zum Teil aufgefangen werden, was allerdings die Steuereinnahmen belastet. Die CDU bekennt sich nicht mehr dazu. Auf Anfrage der F.A.S. will sich die Parteizentrale auf kein Reformmodell festlegen. „Wir müssen unsere Unternehmen vor zu hohen Belastungen schützen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag. Dort ist keine Erbschaftsteuerreform verankert. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer als verfassungswidrig erklären, werden wir darauf selbstverständlich reagieren.“
CSU-Chef Söder will, dass die Bundesländer allein über das richtige Modell der Erbschaftsteuer entscheiden. Sie bekommen die Einnahmen daraus. Eine solche Regionalisierung hat er schon bei der Reform der Grundsteuer vor ein paar Jahren durchgeboxt. Bayern will die Steuer senken und zudem nicht nur selbst bewohnte, sondern auch vermietete Immobilien steuerfrei stellen. Bayern ist benachteiligt durch die Nähe zu Österreich, wohin einige vermögende Deutsche ausgewandert sind, weil es dort keine Erbschaftsteuer gibt. Acht EU-Länder erheben die Steuer nicht, weil sie kompliziert zu ermitteln und ungerecht ist. Dort, wo sie weiter besteht, sind die Regeln ebenfalls oft von vielen Ausnahmen geprägt. Fast nirgends trägt sie mehr als ein Prozent zum gesamten Steueraufkommen bei.
SPD will Mindestbesteuerung von Firmenerbschaften
FDP und AfD wollen die Steuer ebenfalls abschaffen, sind aber nicht in der Regierung. Linke Parteien wollen sie hingegen für Reiche erhöhen und die Verschonung der Firmenerben beenden. Die SPD will die „übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen“ abschaffen. „Innerhalb des bestehenden progressiven Steuertarifs führen wir eine effektive Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen ein, die auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gilt. Die persönlichen Freibeträge wollen wir erhöhen, um den Vermögenspreissteigerungen seit der letzten Anpassung Rechnung zu tragen. Das selbst genutzte Familienheim bleibt auch in Zukunft unangetastet.“
Der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat zusätzlich eine Art Höchsterbe vorgeschlagen. Jeder Bürger darf dann in seinem Leben eine bestimmte Summe steuerfrei erben. Höhere Beträge müssten versteuert werden. Das wäre auch das Ende der Regelung, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten, was vor allem reichere Familien begünstigt, die so über Schenkungen schon zu Lebzeiten viel Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.
Struktur der Freibeträge bleibt
An der Struktur der Freibeträge will keine Partei etwas ändern. Sie orientiert sich am Familien- und Erbrecht, das direkte Nachkommen privilegiert. Das hat aber zur Folge, dass sich zum Beispiel unverheiratete Paare nur 20.000 Euro steuerfrei vermachen dürfen.
Wie auch immer die Erbschaftsteuer reformiert wird, eines wird das nicht schaffen: alle Haushaltslöcher zu stopfen. Denn zwar werden jährlich bis zu 400 bis 500 Milliarden Euro vererbt. Aber viel davon liegt in den Grenzen der Freibeträge (zum Beispiel 400.000 Euro für jedes Kind). Zu versteuern waren 2024 nur 64 Milliarden. Und die Steuern aus Firmenerbschaften sind nicht beliebig steigerbar.