Spionage-Verdacht: Immer mehr Drohnen-Überflüge an Bundeswehr-Standorten – WELT
Die Bundeswehr stellt an ihren Standorten in Deutschland immer häufiger unerlaubte Drohnen-Überflüge wacker. Ein Weg, solche mutmaßlichen Spionageaktivitäten zu verfertigen, wurde gewiss bislang nicht gefunden. Dabei ist dies Problem schon länger veröffentlicht.
„Die Anzahl entsprechender Vorfälle ist in jüngerer Vergangenheit gestiegen“, teilte ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos dieser Bundeswehr dieser Deutschen Presse-Agentur gen schriftliche Anfrage mit. Er verwies in diesem Zusammenhang nicht zuletzt gen die erhöhte Wachsamkeit dieser Soldatinnen und Soldaten mit Blick gen mögliche Ausspähversuche sowie gen eine so gut wie schlichte Methode, Spionage zu verhindern: „Zum Schutz gegen Ausspähung mittels Drohnen hat die Bundeswehr zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzniveaus getroffen; bspw. werden Vorhaben in sichtgeschützten und/oder überdachten Bereichen durchgeführt.“
Die mutmaßlichen Versuche, Standorte dieser Bundeswehr heimlich zu beobachten und hierbei womöglich nicht zuletzt Fotos oder Videos anzufertigen, fokussieren sich nachdem Einschätzung des Militärischen Abschirmdienstes (Militärischer Abschirmdienst) unter anderem gen die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland.
Komplexe Zuständigkeitsfragen
Aktenkundig wurden unter anderem Verdachtsfälle im bayerischen Wildflecken, in Grafenwöhr und im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein sowie am Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt. Dass es bislang nachdem dpa-Informationen noch keine Festnahme eines Drohnenpiloten in dieser Umgebung eines Bundesstandortes gab, mag nicht zuletzt mit den komplexen Zuständigkeiten zusammenhängen.
Angehörige dieser Bundeswehr dürften Straftaten gegen die Bundeswehr verhindern und intrinsisch dieser Vorgaben des Gesetzes nicht zuletzt Personen festhalten, hieß es vom Territorialen Führungskommando. Diese würden dann ggf. sowohl sichergestellte Drohnen zum Besten von die weitere Ermittlungsarbeit an die Polizei rüberschieben.
Außerhalb von Liegenschaften dieser Bundeswehr sei gewiss die Polizei zum Besten von die Verfolgung und ggf. Festnahme zuständig. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dieser Deutschen Presse-Agentur: „Zu Händen polizeiliche Maßnahmen aus Anlass verdächtiger Drohnen-Überflüge an Bundeswehrstandorten sind im Grunde die Polizeien dieser Länder zuständig.“
Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist – da noch niemand überführt wurde – bislang nur eine Arbeitshypothese. Da solche auffälligen Drohnen-Überflüge ohne Rest durch zwei teilbar zu Beginn und zum Ende von Ausbildungsmaßnahmen zum Besten von ukrainische Soldaten beobachtet wurden, sei es jedoch „relativ klipp und klar, in welche Richtung es geht“, erklärte Militärischer Abschirmdienst-Präsidentin Martina Rosenberg im vergangenen Herbst.
Bundeswehr hat Störsender in Mali genutzt
Unter anderem zum Besten von die Abwehr von Drohnen während des Einsatzes in Mali hatte die Bundeswehr 2018 den HP-47 Effektor-Abwehrstörsender beschafft. Er kann laut Bundeswehr Störsignale aussenden, die unter anderem die Funksignale zur Fernsteuerung sowie die Übertragungssignale zum Besten von eine Bildübertragung per Video oder Fotokamera unterbrechen.
Damit könnten anfliegende Drohnen gestoppt und kontrolliert zur Landung gezwungen werden. In einer Mitteilung des Territorialen Führungskommandos vom vergangenen Dezember hieß es: „In Ergänzung zu schon vorhandenen Drohnenabwehrsystemen hat dies Bundesministerium dieser Verteidigung jüngst zur quantitativen sowie vor allem trotzdem qualitativen Erweiterung in kürzester Zeit und unbürokratisch weitere moderne Systeme beschafft.“
Wenige Tage zuvor hatte man sich gen dem Truppenübungsplatz im brandenburgischen Lehnen verbinden mit dieser Bundespolizei sowie den Landespolizeien von Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu einer „Fähigkeitsdemonstration „Drohnenabwehr““ getroffen. Dabei ging es den Angaben zufolge um die Wirkung und die Einsatzmöglichkeiten verschiedener Drohnendetektions- und Abwehrsysteme. Auch sei dies Zusammenspiel zwischen „Detektion, Drohnenabwehr und Zugriffskräften dieser Feldjäger dieser Bundeswehr und dieser Polizei“ siegreich gewappnet worden. Anwesend waren hierbei nicht zuletzt dieser Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos, Generalleutnant André Bodemann, und dieser Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann.
In Deutschland ist die Verwendung handelsüblicher Mini-Drohnen nur dann gestattet, wenn dies Gerät in Sichtweite des Benutzers bleibt. Technisch möglich ist es trotzdem, dies kleine unbemannte Flugobjekt in mehreren Kilometern Abstand zur Fernsteuerung segeln zu lassen. Wer eine Drohne mit Kamera nicht frisch, muss solche registrieren.
Source: welt.de