Spekulationssteuer: Diese Luxusgüter sind nun nicht zuletzt von dieser Steuer befreit

Gewinne aus Privatverkäufen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. So will der Fiskus kurzfristige Spekulationsgewinne im Privatvermögen steuerlich erfassen. Eine Ausnahme von dieser Steuerpflicht gilt aber für sogenannte Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Die Frage ist nur: Was zählt dazu? Kommt es auf den Wert der verkauften Sache an? Können auch Luxusgüter Gegenstände des täglichen Gebrauchs sein?

Source: faz.net