Sozialstaat in welcher Krise: Bürgergeld erledigt, Reformaufgabe ungelöst

Die „Hartz-Reformen“ vor gut zwanzig Jahren markierten eine politische Wende hin zu mehr Wirtschaftswachstum nach langer Stagnation. Sie wirkten auf mehreren Ebenen: Der Sozialstaat wurde damit im Hinblick auf seine Leistungen wie auch auf lahme Verwaltungsstrukturen gestrafft. Zugleich waren diese Änderungen Teil einer breiteren Agenda mit einem übergeordneten Ziel: mehr wirtschaftliche Dynamik, mehr Freiräume für unternehmerisches Handeln, für die Industrie im globalen Wettbewerb wie auch für Ar­beitslose, die als „Ich-AG“ neue Erfolge suchen wollen; und dadurch letztlich mehr soziale Sicherheit für alle.

Jetzt hat die schwarz-rote Koalition das insgesamt dreizehnte Änderungsgesetz seit der „Hartz IV“-Reform von damals beschlossen. Und es ist nebenbei das erste relevante Sozialgesetz, das einen Akzent im Sinne jener Reformen setzt, für die Friedrich Merz (CDU) im Bundestagswahlkampf vor einem Jahr geworben hat. Der Herbst war bekanntlich von einem Rentengesetz geprägt, das die Sozialausgaben in den nächsten 15 Jahren um 200 Milliarden Euro erhöht; und der Winter von einem Gesetz, das die Hürden für Unternehmen im Umgang mit öffentlichen Aufträgen erhöht.

Das neueste Gesetz beendet zumindest das Kapitel einer unseligen Zickzackpolitik, das die SPD-geführte Regierung in der vergangenen Wahlperiode un­ter dem Titel „Bürgergeld“ geschrieben hat. Die Sozialstaatsverwaltung in Gestalt der Jobcenter kann sich bald wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: „Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stärken“ und „dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können“, wie es seit jeher in Paragraph 1 des Gesetzes über die Grundsicherung für Arbeitsuchende heißt.

„Fördern und Fordern“ erlebt ein Comeback

Das Wirken der Ampelregierung in Sachen „Bürgergeld“ hat eine frappierende Orientierungslosigkeit rot-grüner Sozialpolitik offenbart – bei allzu großer Duldsamkeit der FDP. Es begann mit einer Abkehr von Sanktionen. Dann folgte das eigentliche Bürgergeldgesetz, das diesen Schritt partiell zurücknahm, jedoch Vermö­gens­freibeträge erhöhte und die Macht der Jobcenter verringerte; und das man deshalb als „größte Sozialreform“ und Sieg für die „Menschenwürde“ pries.

Es änderte nichts an der fixen Idee, dass man eine neue „Kindergrundsicherung“ brauche, um Kinder vor diesem Bürgergeld zu schützen, auch um den Preis eines gewaltigen neuen Bürokratieaufbaus. Vernachlässigt wurde dagegen die Frage, wie die Integration von Flüchtlingen und ihrer Kinder gelingen solle, eine der größten Gruppen in der Grundsicherung. Ein Jahr später gestand die Ampelregierung dies schließlich selbst ein. Sie schob einen „Jobturbo für Flüchtlinge“ nach – mit strengeren Pflichten und stärkerer Betreuung durch die Jobcenter. Für diese Gruppe lebte schon damit das gerade erst ausgeschaltete Prinzip des „Förderns und Forderns“ wieder auf.

Und vor diesem Hintergrund lässt sich nun auch das neueste Gesetz einordnen: Dieses setzt das „Fördern und Fordern“ für die anderen Gruppen wieder in Kraft; im Kern stellt es die alten Verhältnisse wieder her. Die Kindergrundsicherung ist zum Glück verschwunden. Die Sozialstaatskommission der aktuellen Regierung rät schon zu weiteren Straffungen – sie wäre sonst allein mit dem Rückbau dieser Leistung ausgelastet gewesen.

Es fehlt an einer Ziel­be­schrei­­bung und schlüssigen Prioritäten

Das nun beschlossene Gesetz fokussiert die steuerfinanzierte Hilfe für Ar­beitsuchende wieder auf die Kernfunktion einer Grundsicherung. Eine echte Stärkung von Wachstumskräften und Beschäftigung bringt es aber noch nicht. Das zeigt sich auch daran, dass die Regierung gemäß ihrer Gesetzesbegründung keine Einsparungen im Etat erwartet, obwohl doch die Union zuvor mit Milliardenbeträgen gewunken hatte. Immerhin war die Regierung so seriös, nicht durch Luftbuchungen Fakten zu verschleiern.

Echtes Einsparpotential kann diese Reform erst bringen, wenn die Regierung auf anderen Feldern dafür sorgt, dass Unternehmen Berufseinsteigern und Ar­beits­losen wieder mehr Chancen bieten können. Dazu müsste sie Sozialausgaben und -abgaben dort dämpfen, wo man anders als bei der Mindestsicherung nicht gleich auf verfassungsrechtliche Grenzen stößt. Das von der SPD mithilfe von Merz erkämpfte Rentenpaket tut leider de­mon­strativ das Gegenteil, es verteilt hohe Milliardenbeträge an Bezieher überdurch­schnitt­­licher Renten.

Das Fehlen einer klaren politischen Ziel­be­schrei­­bung und schlüssiger Prioritäten ist der große Mangel, der auch das Werkeln der aktuellen Regierung von der Reformpolitik der Jahre 2002 bis 2005 unterscheidet – einer Politik, auf deren Erfolge sich heute übrigens auch jene berufen, die behaupten, dass solche Ren­tenpakete locker finanzierbar seien.