Sicherheitspaket: Nancy Faeser ruft Abgeordnete zu Billigung von Sicherheitspaket gen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Bundestag zur Verabschiedung des sogenannten Sicherheitspakets der Bundesregierung aufgerufen. „Wir stärken die innere Sicherheit unseres Landes angesichts der aktuellen Bedrohungen“, sagte Faeser im Plenum. Die Maßnahmen seien „eine starke Reaktion“ und „die richtige Antwort“ auf zunehmenden Islamismus, Antisemitismus und steigende Gewaltkriminalität.  

Das Paket sieht ein strengeres Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie Waffenrecht vor. Die Bundesregierung hatte es als Reaktion auf den islamistischen Messeranschlag von Solingen mit drei Toten sowie die Tötung eines Polizisten in Mannheim beschlossen. Vorgesehen sind Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber, mehr Kompetenzen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen islamischen Extremismus und Messerverbote.

Streit über Änderungen am ursprünglichen Paket

Kritik kam von der Unionsfraktion. Sie beklagt, dass die ursprüngliche Vorlage der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren von den Ampelfraktionen verwässert worden sei und will dem Vorhaben nicht zustimmen. Die Vizefraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte: „Ihr Sicherheitspaket ist nicht die richtige Antwort.“ Es gehe darum, die irreguläre Migration zu begrenzen, Deutschland habe ein massives Sicherheitsproblem. „Dazu findet sich im Paket nichts“, sagte Lindholz. Empört reagierte sie darauf, dass ein Antrag der Union zur Zurückweisung der Menschen an den Grenzen nicht zur Abstimmung zugelassen worden sei. Dies sei „einfach nur noch grotesk“. Die Regierungskoalition bezeichnete sie als „ein Sicherheitsrisiko“.

Erstmals über das Sicherheitspaket beraten hatte der Bundestag am 12. September. Nach einer Expertenanhörung hatten die Regierungsparteien jedoch noch internen Abstimmungsbedarf gesehen. Änderungen gab es daraufhin unter anderem bei der geplanten Streichung von Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Flüchtlinge. Dabei geht es um Migrantinnen und Migranten, die zuerst in einem anderen EU-Land registriert wurden. Ihnen sollen nur noch dann die Sozialleistungen gekürzt werden, wenn es ihnen tatsächlich möglich ist, in den ursprünglich zuständigen EU-Staat zurückzukehren. 

Erhöht wurden außerdem die rechtlichen Hürden für den Einsatz von Software für den automatischen Abgleich biometrischer Daten durch die Sicherheitsbehörden. Den neuen Entwürfen zufolge muss dafür der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat wie Mord oder Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen. Als „zu klein geraten“ kritisierte neben der Union auch der Deutsche Richterbund die Pläne.