Shein: EU leitet Verfahren gegen Shein wegen kinderähnlicher Sexpuppen ein
Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit
kinderähnlichem Aussehen hat die EU-Kommission ein formelles Verfahren
gegen den chinesischen Textilhändler Shein
eingeleitet. In einer Mitteilung verdächtigt die Kommission das Unternehmen, nicht genug
gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und
den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Die Untersuchungen betreffe zudem die „süchtig machende Gestaltung“ des Onlinedienstes sowie die
mangelnde Transparenz bei den Produktempfehlungen, hieß es weiter in der Mitteilung der Kommission. Die Behörde wird nun weiter Beweise sammeln und Shein
um Informationen bitten. Der Onlinehändler kann seinerseits Vorschläge
machen, wie er Mängel ausräumen möchte.
Ermittlungen im Rahmen des Digital Services Act
Shein kündigte an, bei dem Verfahren
mit der Behörde zusammenarbeiten zu wollen. „Wir teilen das Ziel
der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu
gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren
beteiligen“, sagte Shein. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben, etwa bei altersbegrenzten Produkten.
In den vergangenen Monaten löste die Online-Plattform viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehenden Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden dort auch genehmigungspflichtige Waffen und Medikamente kaufen. Nach der Kritik hatte das Unternehmen die Angebote selbst von seiner Seite genommen.
Die Ermittlungen der Kommission sind die ersten im Rahmen des
EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) gegen Shein. Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Pflicht,
verbotene Inhalte zu löschen. Dazu gehören sexualisierte Bilder, pädophile Inhalte, Morddrohungen und Nazi-Symbole.