Schnelle Investitionen möglich: „Das Sondervermögen zum Besten von Häfen öffnen“

Finanzminister Lars Klingbeil hatte durchaus Hoffnung geweckt. „Mein Anspruch ist, dass die Bagger schnell rollen“, sagte er im Frühjahr mit Blick auf das Sondervermögen, über das in den nächsten Jahren 500 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt werden sollen. Für die rasche Umsetzung bietet ihm nun Sebastian Jürgens Unterstützung an: „Die Seehäfen verfügen über eine hohe Fähigkeit, investive Mittel schnell, effizient und gezielt abzurufen“, wirbt der neu gewählte Präsident des Zentralverbands der deutschen Seehäfen (ZDS): „In den Häfen liegen zahlreiche Projekte bereits heute planungsreif vor oder sind kurzfristig umsetzbar.“ Seine Logik: Würden Investitionen schnell realisiert, könnte die Zweckentfremdung der eigentlich bewilligten Investitionsmittel verhindert werden, eine Gefahr, auf die Wissenschaftler und Politiker schon vielfach hingewiesen hätten.

Sogar Brüssel könnte sich an der Finanzierung der Projekte beteiligen, stellt Jürgens in Aussicht. Er rechne damit, dass die EU bald die eigenen Förderprogramme für Hafeninfrastruktur öffne. Auf diese Subventionen habe man aber nur Zugriff, wenn es eine nationale Ko-Finanzierung gebe, gibt Jürgens zu bedenken. In Deutschland wäre das möglich, wenn das Sondervermögen dafür zur Verfügung gestellt würde, was bisher nicht vorgesehen ist.

Sebastian Jürgens kämpft um einen Anteil der Häfen am Sondervermögen für Investitionen
Sebastian Jürgens kämpft um einen Anteil der Häfen am Sondervermögen für InvestitionenZDS

„Belgien, die Niederlande und Polen werden sehr schnell investieren, während wir noch diskutieren“, fürchtet Jürgens. Anders als dort sind im föderalen Deutschland die Häfen Ländersache. Allein Hamburg investiert jährlich 300 Millionen Euro, um den größten deutschen Hafen instandzuhalten. Die Kosten für die übrigen rund 60 Seehäfen haben Niedersachsen und Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu tragen und tun dies teilweise in Kooperation mit privaten Investoren. Doch diese Regelung ist überholt, macht Jürgens im Gespräch mit der F.A.Z. deutlich: „Neue Hafenkräne auf einer kaputten Kaimauer nützen niemandem.“

Es werde bald Entscheidungen geben müssen über die Öffnung des Sondervermögens für die Hafeninfrastruktur, drängt Jürgens. Ein Investitionsstau von 15 Milliarden Euro habe sich aufgebaut, so die Berechnungen des ZDS – nur drei Prozent des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens, rechnet der Verbandspräsident vor. Sowohl der Klimaschutz als auch die deutliche Veränderung der Sicherheitslage machen es nötig, dass die Häfen komplett neue Funktionen übernehmen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass über Straßen und Schienen und Brücken gesprochen wird, aber nicht über die Häfen“, ärgert sich Jürgens, denn „sie sind die Herzkammern des globalen Handels, Grundlage für den Wohlstand wie für das Gelingen von Energie- und Zeitenwende.“

„Den Import von Wasserstoff fördern“

Die Hafenwirtschaft kann immerhin damit rechnen, dass der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß dieses Bild vor Augen hat, wenn er über Initiativen für die maritime Wirtschaft spricht. „Dazu gehört eine neue europäische maritime Industriestrategie, mit der wir Wertschöpfungsketten in Europa erhalten und ausbauen werden“, sagte Ploß in seiner Rolle als Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft gegenüber der Deutschen Presseagentur. Die deutschen Häfen wiederum könnten zunehmend Umschlagplätze für klimafreundlichere Energieträger wie Ammoniak, Methanol, E-Fuels oder Wasserstoff werden, erklärte Ploß weiter: „Wir prüfen daher, den Import von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten über die deutschen Häfen finanziell zu fördern.“

Deutschland sei als Handelsnation auf leistungsfähige Häfen angewiesen, heißt es in dem Positionspapier „mariTeam Deutschland: Mit Sicherheit voraus“ der Bundesregierung, das der dpa vorliegt. Selbst die exportorientierten süddeutschen Länder hätten das längst verstanden, sagt ZDS-Präsident Sebastian Jürgens unter Verweis auf die Forderung der Ministerpräsidenten-Konferenz nach mehr Beteiligung des Bundes an den Investitionen in die deutschen Häfen. Bisher erhalten alle deutschen Seehäfen zusammen vom Bund 38 Millionen Euro pro Jahr als Grundförderung. Ausgerechnet der Hamburger Ploß hatte auf diese Forderung aber mit dem Ratschlag reagiert, die Küstenländer könnten für die Investitionen in die Häfen doch Geld aus dem 100 Milliarden Euro schweren Teil des Sondervermögens für die Länder und Kommunen nutzen.

Mit rechtlichen Argumenten will man sich in der Hafenwirtschaft endgültig nicht mehr abspeisen lassen. Denn selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten aus dem März 2024 festgestellt, dass es rechtlich durchaus möglich wäre, deutlich stärker und planbarer in die Finanzierung der Hafen-Infrastruktur einsteigen könnte – sofern es politisch gewollt wäre.

Geld aus dem Verteidigungsetat für Bremerhaven

Dass es auch jenseits des Sondervermögens mit Geld vom Bund klappen kann, lässt sich am Beispiel Bremerhaven beobachten. Eine Milliardenspritze aus dem regulären Verteidigungsetat, jüngst freigegeben durch den Haushaltsausschuss des Bundestags, soll in den nächsten Jahren dazu beitragen, den dortigen Hafen zu einer zentralen Drehscheibe für schweres Gerät, Material und Nachschub zu machen. Entsprechende Forderungen, den Standort auszubauen, den die NATO in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer Übungen nutzte, gab es seit Jahren, doch der chronisch unterfinanzierte Stadtstaat Bremen verwies konsequent auf die schlechte Haushaltslage. Nun sollen 150 Millionen Euro aus dem Verteidigungshaushalt schon im Jahr 2026 fließen, weitere 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2031.

Auch andere Hafenstandorte dürften künftig in die militärische Planung einbezogen werden, erwartet Sebastian Jürgens, der im Hauptberuf Geschäftsführer der Lübecker Hafen-Gesellschaft ist. Vergleichbares wie Bremerhaven sei bisher aber nicht absehbar. Neben der Ertüchtigung von Flächen gehe es auch um den Schutz kritischer Infrastruktur, auch vor hybriden Angriffen. Alle Häfen seien mit Blick auf die Cybersicherheit mit neuen Anforderungen konfrontiert. Im Dezember ist das Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie NIS 2 in Kraft getreten, die den umfassenden Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen in kritischen Sektoren zur Verpflichtung macht. „Das halte ich für absolut richtig und wichtig und nötig. Aber auch hier ist die Frage, wer zahlt“, so Jürgens. Gerade auch in diesem Fall gehe es nicht um Länderangelegenheiten, sondern um übergeordnete Interessen.