Sachsen-Anhalt verbietet Parteienwerbung an Schulen

Sachsen-Anhalt verschärft die Regeln für politische Bildung: Parteienwerbung ist an Schulen tabu, Politiker dürfen weiter in den Unterricht kommen. Lehrkräfte sollen extremistische Äußerungen klar einordnen und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Das Bildungsministerium regelt in einem neuen Erlass den Umgang mit parteipolitischer Werbung und Politikerbesuchen in Sachsen-Anhalts Schulen. Auch zum Umgang mit extremistischen Akteuren werden klare Vorgaben gemacht, wie Bildungsminister Jan Riedel (CDU) mitteilte.

Demnach dürfen verfassungsfeindliche und rassistische Positionen nicht als legitim hingenommen werden. Lehrkräfte müssten derartige Äußerungen einordnen und kritisch reflektieren. „Lehrkräfte sind ausdrücklich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten“, erklärte Riedel.

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Werbung für Parteien in Form von Flyern, Plakaten oder Wahlkampfmaterialien sei in den Schulen grundsätzlich nicht erlaubt. Veranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich und ohne Bevormundung der Schüler thematisiert werden, seien dagegen zulässig.

Auch Besuche von Politikern im Unterricht werden laut dem Erlass als Teil der politischen Bildung befürwortet. Sie sollen pädagogisch eingebettet werden. Zudem müsse übers Jahr gesehen auf Ausgewogenheit bei den politischen Positionen geachtet werden.

Schüler dürfen nicht indoktriniert werden

Der Erlass verankert den sogenannten Beutelsbacher Konsens als Grundlage der politischen Bildung an den Schulen. Demnach dürfen Schüler nicht indoktriniert werden, kontroverse Positionen müssen auch im Unterricht so dargestellt werden und die jungen Menschen sollen eigene Positionen entwickeln können.

Zum Umgang mit Extremisten sollen die Schulen im Land Unterstützung bekommen. Beratung werde vom Bildungsministerium, dem Landesschulamt und der Landeszentrale für politische Bildung angeboten, hieß es.

dpa/jra

Source: welt.de