Rundfunkbeitrag: Das Erste und Zweites Deutsches Fernsehen wollen Beitragserhöhung einklagen
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Weil die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Entschluss gefasst haben, sei eine Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.
Die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags war bei der
Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober in Leipzig vertagt worden. Auf
Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission Kef vom Februar
sollte der Beitrag eigentlich um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat erhöht
werden. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung der Kommission orientieren, der Ablauf ist per Staatsvertrag genau festgelegt.
„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen“, sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, zu der Klage. Der ARD sei bewusst, „dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt“.
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der
Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der
Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal
mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant
verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Ministerpräsidenten wollen im Dezember beraten
Schon beim letzten Mal vor rund
vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt
gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte. Das Gericht ordnete schließlich im Sommer 2021 – mit Monaten Verzug – die Erhöhung des Beitrags von 17,50 Euro auf aktuell
18,36 Euro an.
Dieses Mal gab es neben Sachsen-Anhalt auch aus Bayern, Brandenburg und Niedersachsen Widerstand gegen die Erhöhung. Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten.
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Weil die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Entschluss gefasst haben, sei eine Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.
Die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags war bei der
Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober in Leipzig vertagt worden. Auf
Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission Kef vom Februar
sollte der Beitrag eigentlich um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat erhöht
werden. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung der Kommission orientieren, der Ablauf ist per Staatsvertrag genau festgelegt.