Rheinland-Pfalz: Verfahren dauert zu lange – Verurteilter Mörder kommt frei
Landgericht Frankenthal (Symbolbild): Die Hauptverhandlung gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen
Foto: Uwe Anspach/ DPA
Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei. Der junge Mann befand sich seit März 2020 in Untersuchungshaft, wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an.
Der Mann missbrauchte drei weitere Mädchen
Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 eine 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei gewürgt, sodass es am Tag darauf starb, wie der SWR berichtete . Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.
Dauer der Untersuchungshaft sei »unverhältnismäßig«
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag nun der Haftbeschwerde des Mannes Recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung. Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.
In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate. Wie der SWR berichtete, habe das Landgericht Frankenthal die lange Prozessdauer mit der umfangreichen Beweisaufnahme während des Prozesses begründet. Es habe zudem viele Corona-Erkrankungen unter den Beteiligten gegeben.
Außerdem sei der Verteidiger des mutmaßlichen Mörders »terminlich sehr stark ausgelastet« gewesen, was mit einem schnelleren Verfahren nur schwer vereinbar gewesen sei.