Rechte dieser Natur: Gebt dieser Arktis ihr Recht
„Die Welt muss romantisiert werden“, forderte Novalis vor mehr als zweihundert Jahren. Sehr weit sind wir auf diesem Weg nicht gekommen, vielleicht mit einer Ausnahme: Das Bemühen der Romantiker, die ganze Welt als belebt anzusehen, treibt mittlerweile ungeahnte Blüten. Damals sprachen Bäume und Tiere zu den Literaten, und wer im Märchenwald der Brüder Grimm auf einen Fuchs, einen Bären oder ein Reh traf, konnte damit rechnen, mit seinesgleichen zu reden, nur eben gerade in anderer Gestalt – schon ein beherzter Wurf des zudringlichen Frosches gegen die Burgwand setzte eine Verwandlung in Gang, an deren Ende ein angenehmer Prinz stand.
Der in dieser Hinsicht durchaus spätromantisch zu nennende Rudolf Steiner brachte diese Perspektive gut hundert Jahre nach den Brüdern Grimm in eine Form, die Generationen von Waldorfschülern bis heute jeden Morgen zum Unterrichtsbeginn chorisch aufsagen: „Ich schaue in die Welt“, so beginnt der Spruch, dann geht es um Sterne, die „funkeln“, um Pflanzen, die „lebend wachsen“, und um Tiere, die „fühlend leben“.

Die Schüler sehen aber noch mehr in der Welt, auch die Steine werden nicht vergessen. „leben“, so wie alle anderen, dürfen sie allerdings nicht, sie „lagern“ regungslos vor sich hin, und es blieb einer späteren Generation vorbehalten, auch den Mineralien etwas Menschenähnlichkeit zu verleihen, indem sie das Adjektiv „steindumm“ verwendeten, etwa der Schriftsteller Eckhard Henscheid mit Blick auf die emotional ja keineswegs unbewegten Kollegen Heinrich Böll und Luise Rinser.
So gesehen war es eine Frage der Zeit, auch alles Übrige in unserer Welt mit Leben zu erfüllen und sie uns in jeder Hinsicht anzunähern. Wenn etwa Tiere längst Rechte haben, die einzuklagen freilich ein Mensch für sie übernehmen muss, und für geschützte Landschaften dasselbe gilt: Was ist dann mit den Rechten von Wind und Wolken, Regen und Eis? Dass es mit dem Klimaschutz insgesamt eine knifflige Angelegenheit ist, lehrt die Erfahrung nicht zuletzt mit der sprunghaften amerikanischen Regierung. Nun schlagen die Urheber eines Artikels im „Yearbook of Polar Law“ vor, das arktische Meereis zur juristischen Person zu erklären, damit, vereinfacht gesagt, sein Recht auf Fortbestand vor Gericht eingeklagt werden kann.
Stellt man sich ein solches Verfahren allzu bildlich vor, kommt man in Schwierigkeiten, schon wegen der mündlichen Einlassungen des Klägers. Andererseits kann ein bedrohliches Krachen und Ächzen vor Gericht vielleicht Wunder wirken. Es wäre an der Zeit.
Source: faz.net