Rechnungshof kritisiert: EU-Corona-Milliarden nach sich ziehen den Unternehmen wenig geholfen

Das Corona-Wiederaufbauprogramm der EU bleibt erheblich hinter den Erwartungen zurück. Das gilt jedenfalls für den Teil des Programms, mit dem die EU die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessern wollte. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht, der am Montag veröffentlicht wurde.
Der Hof rügt, dass die EU-Mitgliedstaaten die im Programm als Gegenleistung für die Hilfsgelder aus dem Corona-Aufbaufonds zugesagten Wirtschaftsreformen oft gar nicht oder nur verzögert in Angriff genommen haben. „Mit den Milliarden hätte mehr für EU-Unternehmen getan werden können“, fassen die Prüfer ihren Befund zusammen. Soweit die vereinbarten Reformen in Gesetze gegossen wurden, hätten sie oft keine Ergebnisse gezeitigt. Der Bericht beruht auf einer detaillierten Untersuchung für vier Länder, nämlich Österreich, Spanien, Bulgarien und Zypern.
Das Corona-Programm war 2020 als unmittelbare Reaktion auf die Pandemie beschlossen worden und ist seit Jahresanfang 2021 in Kraft. Es wird durch einen Fonds von 650 Milliarden Euro finanziert, der ausschließlich auf einer gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU beruht. In dieser Höhe sind die EU-Schulden beispiellos. Die EU-Staaten bekommen aus dem Fonds insgesamt 650 Milliarden Euro ausbezahlt, zum Teil als Kredite, zum Teil als Zuschüsse. Sie sollen damit die Pandemiefolgen abfedern und zugleich den Übergang zu einer klimafreundlichen und digitalen Wirtschaftsstruktur bestreiten.
Reformpläne gefordert, aber kaum umgesetzt
Ein Land, das Geld aus dem Corona-Fonds erhalten will, muss Reformpläne schneidern, die mindestens einem dieser sehr breit formulierten Ziele dienen. Die Pläne beruhen auf den von der EU-Kommission speziell in den Jahren 2019 und 2020 formulierten länderspezifischen Empfehlungen. Der Hof hat besonders jene Reformversuche untersucht, die private Unternehmensinvestitionen fördern, den Zugang zu Finanzierungen verbessern, das Steuersystem vereinfachen und die bürokratischen Lasten für Unternehmen senken sollen. Die dem Programm zugrunde liegende Philosophie – Geld gegen Reformen für ein verbessertes Unternehmensumfeld – habe nur unvollkommen funktioniert, sagte Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Ergebnisse sind bisher kaum erkennbar.“
Die EU-Kommission hatte den 27 Mitgliedstaaten in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 82 wirtschaftspolitische Reformen empfohlen, die sich direkt auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bezogen. Daraus abgeleitet vereinbarten Kommission und Mitgliedstaaten in den Corona-Programmen insgesamt 157 Reformschritte und 254 öffentliche Investitionen, die speziell den Unternehmen zugutekommen sollten. Dieser Teil des Gesamtprogramms kostete rund 109 Milliarden Euro.
Viele Verzögerungen
Die Staaten hätten nur ein Viertel der Empfehlungen „weitgehend angepackt“, heißt es in dem Bericht. Keine sei aber vollständig umgesetzt worden. Rund die Hälfte sei nur ansatzweise oder überhaupt nicht angegangen worden. In den vier besonders gründlich untersuchten Ländern ergab sich auch im Detail ein ziemlich einheitliches Bild, das früher geäußerte Kritik des Rechnungshofs ergänzt.
Die meisten der vereinbarten Reformen seien verzögert in Angriff genommen und umgesetzt worden, mehr als ein Viertel sei bei Beendigung der Prüfung im April 2025 noch nicht abgeschlossen gewesen. Da nach den Vorschriften des Programms alle Reformschritte bis August 2026 beendet sein müssen, drohen laut Rechnungshof weitere Verzögerungen. Die Vollendung der Reformen sei damit ernsthaft gefährdet.
In den meisten Fällen seien zwar die vorgesehenen Gesetze verabschiedet worden. Es könne aber noch Jahre dauern, bis Ergebnisse sichtbar würden. Zu kurze Laufzeiten oder gar eine Rückabwicklung dieser Gesetze gefährdeten die Wirksamkeit zusätzlich. Der Hof erinnert an einen früheren Bericht, wonach ein Drittel der in den Aufbauprogrammen vereinbarten Arbeitsmarktreformen unbeachtet geblieben sei. Dass Ähnliches nun auch für die Unternehmensförderung gelte, rücke das Programm in ein schlechtes Licht.