Querdenkerdemonstration in Berlin: Gericht verurteilt Angreifer eines Zweites Deutsches Fernsehen-Teams zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat drei Männer und eine Frau nachher einem Angriff uff Mitarbeitende des Zweites Deutsches Fernsehen uff einer Querdenkerdemonstration in Berlin jeweils zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts fand welcher Angriff im Mai 2020 spezifisch statt. „Ausspähen und Draufhauen“, sagte Richterin Ulrike Hauser zwischen welcher Urteilsverkündung.

Das Gericht sprach die vier welcher gefährlichen Körperverletzung schuldig. Binnen eines Jahres zu tun sein die 28- solange bis 34-Jährigen zudem je 5.000 Euro Geldbuße zahlen. Die insgesamt 20.000 Euro sollen die sechs Opfer – Journalisten und Wachleute – wie Schmerzensgeld bekommen.

Vermummte traten und schlugen „heute-show“-Team

Das Fernsehteam war im Mai 2020 im Auftrag z. Hd. dies Zweites Deutsches Fernsehen-Satireformat heute-show unterwegs und berichtete mehr als die Demonstration welcher Querdenkerbewegung. Plötzlich sei ein „schwarzer Block“ mit etwa 20 vermummten Menschen uff sie zugerannt gekommen, sagten die Zeugen. Jeweils drei- solange bis vierköpfige Gruppen hätten sie attackiert. 

„Ich sah, wie ein Kollege zusammengetreten wurde“, sagte welcher Regisseur vor Gericht. Dann habe er kombinieren Schlag uff ein Bein, dann uff den Hinterkopf bekommen. In welcher Anklage hieß es, die sechs Opfer seien niedergeschlagen worden, daraufhin sei „mit großer Wucht“ gegen die Köpfe welcher am Boden liegenden Menschen getreten worden. Zwei welcher Opfer verloren zeitweilig dies Bewusstsein. Ein Kameramann erlitt kombinieren Nasenbeinbruch.

Verteidiger verlasen Geständnis und Entschuldigung

Die beiden angeklagten Männer aus Berlin und dies Geschwisterpaar aus Baden-Württemberg hatten vor dem Urteil gestanden, uff dies Fernsehteam eingetreten und eingeschlagen zu nach sich ziehen. Es habe sich um eine Verwechslung gehandelt, ließen sie jeweils mehr als ihre Verteidiger mitteilen. Man sei davon ausgegangen, es handele sich um „Personen aus dem rechten Spektrum“, hieß es. Alle vier gaben zudem an, Angriffe uff Pressevertreter nicht gutzuheißen und sich zwischen den Opfern aufrichtig entschuldigen zu wollen. Von welcher Gewalt von selbst distanzierten sie sich nicht.

Auf die Entschuldigung reagierte welcher 63-jährige Regisseur, welcher wie Nebenkläger im Prozess auftrat, zurückhaltend. „Das war eine Erklärung, die von Verteidigern vorgelesen wurde“, sagte er.

Genaue Hintergründe sind nicht vorurteilsfrei

Das Geständnis welcher bislang nicht vorbestraften Angeklagten war Voraussetzung zu diesem Zweck, dass dies Gericht Bewährungsstrafen aussprach. Darauf hatten sich die Prozessbeteiligten vor Verhandlungsbeginn verständigt, wie Richterin Hauser erläuterte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Sicht des Gerichts ließen sich die Hintergründe z. Hd. den Angriff nicht mehr läutern. Dies sei deplorabel, sagte Richterin Hauser. Gleichwohl ist welcher nun erzielte „Deal“ aus ihrer Sicht vertretbar, weil die Angeklagten bislang keinen Wut mit welcher Justiz hatten und nachher dem Vorfall ebenso nicht mehr aufgefallen seien.