Prozess in Los angeles: Zuckerberg verteidigt Meta vor Gericht

In einem viel beachteten Prozess um Suchtgefahr sozialer Medien für junge Menschen hat am Mittwoch in Los Angeles Mark Zuckerberg ausgesagt. Der Vorstandschef des Internetkonzerns Meta verteidigte dabei seine Plattformen wie Instagram und Facebook. Er wies den Vorwurf zurück, dass es sich bei ihnen um schädliche Produkte handele. Er gab allerdings auch zu, dass Instagram Nutzer habe, die unter dem Mindestalter von 13 Jahren liegen und bei der Anmeldung falsche Angaben machen.

Der Auftritt von Zuckerberg ist mit Spannung erwartet worden, er ist der mit Abstand prominenteste Zeuge in dem Verfahren. Der Prozess ist der erste seiner Art in den USA, und wohl auch der erste von vielen. Es gibt mehrere Tausend vergleichbare Klagen, die sich um die Gefahren von Onlineplattformen für Heranwachsende drehen. Sie wurden von einzelnen Personen, Schulbezirken und auch Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten eingereicht. Viele Beobachter vergleichen sie mit den Rechtsstreitigkeiten, die in den Neunzigerjahren gegen Tabakkonzerne wegen schädlicher Wirkungen von Zigaretten geführt wurden.

Den Internetkonzernen wie Meta wird in den Klagen vorgeworfen, das Design ihrer Dienste sei darauf ausgerichtet, süchtig zu machen. Zum Beispiel mit Algorithmen, die Inhalte empfehlen oder mit Funktionen wie dem automatischen Abspielen von Videos. Diese Sucht gehe auf Kosten der psychischen Gesundheit junger Nutzer und führe zum Beispiel zu Depressionen und Essstörungen.

Geschäftsmodell in Gefahr?

Die Kläger fordern Schadenersatz von den Unternehmen und Designänderungen ihrer Plattformen. Die Analystin Minda Smiley von der Marktforschungsgruppe Emarketer sagt, sollten die Internetkonzerne die Verfahren verlieren, könnte das für sie „massive Implikationen“ haben, nicht nur wegen möglicher Schadenersatzzahlungen, sondern auch weil sie gezwungen werden könnten, ihre Geschäftsmodelle „völlig zu verändern“.

Der konkrete Fall in Los Angeles dreht sich um eine heute zwanzig Jahre alte Frau, die in Gerichtsdokumenten nur als „K.G.M.“ oder „Kaley“ identifiziert wird. Sie hat nach eigener Darstellung Instagram schon mit neun Jahren genutzt und Youtube mit sechs Jahren. Sie behauptet, sie sei süchtig nach den Diensten geworden, und dies habe zu Depressionen und anderen Störungen geführt.

Ihr Anwalt Mark Lanier hat Plattformen wie Instagram und Youtube in seinem Eröffnungsplädoyer „Suchtmaschinen“ und „digitale Kasinos“ genannt. Metas Anwälte führten die psychischen Störungen der Klägerin dagegen auf ihre schwierigen Familienverhältnisse zurück.

DSGVO Platzhalter

In Los Angeles stehen sowohl Meta als auch der Youtube-Eigentümer Google vor Gericht. Die Klage richtete sich ursprünglich auch gegen Tiktok und Snap, den Betreiber von Snapchat. Tiktok und Snap schlossen aber im Vorhinein des Prozesses Vergleiche mit der Klägerin, wobei nicht bekannt ist, zu welchen Konditionen. In anderen Klagen sind Tiktok und Snap weiterhin eingeschlossen.

Während Zuckerbergs Aussage kam es zu einem dramatischen Moment, als die zuständige Richterin Carolyn Kuhl die Anwesenden im Gerichtssaal davor warnte, das Geschehen mit Digitalbrillen aufzunehmen. Vor dem Gericht waren einige Begleiter Zuckerbergs mit Metas Ray-Ban-Brillen gesehen worden, die über eine Kamera verfügen. Die Richterin sagte, wer mit solchen Brillen etwas aufgezeichnet habe, müsse dies wieder löschen. Sie drohte mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts.

In der vergangenen Woche hatte schon Instagram-Chef Adam Mosseri vor Gericht ausgesagt. Er sagte, er glaube nicht, dass soziale Medien „klinisch süchtig“ machen können. Er gab aber zu, dass es zu „problematischer Nutzung“ der Plattformen kommen könne. Mit diesem Begriff beschrieb er auch, dass die Klägerin in Los Angeles sagt, bis zu 16 Stunden am Tag auf Instagram verbracht zu haben.

Der Prozess in Los Angeles fällt in eine Zeit, in der zunehmend über Verbote sozialer Medien für Kinder und Jugendliche gesprochen wird. In Australien trat im Dezember ein Gesetz in Kraft, das die Nutzung solcher Plattformen unter 16 Jahren untersagt. Auch in Deutschland und anderen Ländern stehen solche Verbote zur Diskussion.