Prozess gegen Marine Le Pen: Le Pens Kampf gegen ihren politischen Tod

Man möchte nicht in der Haut der vier Richterinnen oder Richter stecken, die nun über Marine Le Pen entscheiden. Denn das Verfahren, das an diesem Dienstagnachmittag in Paris beginnt, ist mit herkömmlichen Maßstäben kaum zu messen. Selten stand ein juristischer Prozess unter einem solchen politischen Druck. Selten hat ein Urteil absehbar so weitreichende Konsequenzen wie jenes, das die erste Zivilkammer des Pariser Berufungsgerichts fällen wird.

Vier Wochen lang werden Marine Le Pen und elf weitere Angeklagte ihrer Partei, des Rassemblement National (RN), im Justizpalast vernommen werden. Das historische Gebäude liegt mitten in der Stadt, gleich daneben, in der Conciergerie, hatte die Königin Marie Antoinette vor mehr als 200 Jahren auf ihre Hinrichtung gewartet. Vier Wochen lang hat Marine Le Pen, die bisherige Anführerin der nationalistischen Rechten in Frankreich, die Chance, die Richterinnen und Richter von ihrer Unschuld zu überzeugen. Und dem „politischen Tod“, so hat sie es selbst genannt, zu entgehen. 

Indirekt wird über die nächste Präsidentschaftswahl verhandelt

Auch wenn die Justiz zu Recht auf ihrer Unabhängigkeit besteht: In diesen vier Wochen wird indirekt auch über die nächste Präsidentschaftswahl verhandelt – möglicherweise sogar über den oder die nächste Präsidentin Frankreichs. Denn vom Urteil der Richterinnen und Richter hängt es ab, ob Marine Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl antreten darf. Oder ob sie ausgeschlossen bleibt, wie es ein Strafgericht in erster Instanz entschieden hat.

Im vergangenen März war Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt worden. Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass sie, als sie noch Europaabgeordnete war, gemeinsam mit anderen Parlamentariern EU-Mittel in Höhe von mindestens 2,9 Millionen zweckentfremdet hatte. Statt damit wie vorgesehen parlamentarische Assistenten zu bezahlen, hatten Le Pen und ihre Kollegen auf Kosten der europäischen Steuerzahler Mitarbeiter ihrer Partei beschäftigt. Das System war von ihrem Vater bereits Anfang der 2000er-Jahre etabliert worden, damals hieß der RN noch Front National. Die Tochter hat es übernommen und ausgebaut, als sie 2011 selbst an die Spitze der Partei trat. Besonders aufsehenerregend ist der Fall von Thierry Légier. Jahrelang wurde er als parlamentarischer Assistent im Europaparlament geführt, tatsächlich arbeitete er als Leibwächter der Le Pens. Auch Légier gehört zu den Verurteilten.

An den Fakten selbst gibt es kaum Zweifel, auch Le Pen hatte sie nicht bestritten. Nur will sie selbst darin keinen Gesetzesbruch erkennen. Die Unterscheidung zwischen Parlaments- und Parteiarbeit sei künstlich, argumentiert sie, das Regelwerk des Europäischen Parlaments sei unscharf. Das Gericht sah es anders und verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro, aber vor allem darf Le Pen fünf Jahre lang für kein öffentliches Amt kandidieren. Und weil die Angeklagte sich besonders uneinsichtig gezeigt habe, entschieden die Richter, diese Strafe werde sofort vollstreckt – also noch vor Beginn des Berufungsverfahrens. Das französische Strafrecht sieht eine solche „provisorische Vollstreckung“ (exécution provisoire) zwar ausdrücklich vor. Aber es war doch überraschend, dass das Gericht in einem politischen Finanzverfahren zu dieser Maßnahme griff.

Die Richterin erhielt Morddrohungen

Kaum war das Urteil gefällt, attackierte Le Pen deshalb eine vermeintlich „politische Entscheidung“, die im Widerspruch zum Rechtsstaat stehe. Jordan Bardella, der Parteivorsitzende des RN, klagte sogar, die französische Demokratie werde „hingerichtet“. Er sprach von einer „Tyrannei der Richter“. Die Vorsitzende Richterin, die das Urteil gefällt hatte, erhielt daraufhin Morddrohungen, seitdem steht sie unter Polizeischutz. Sicher ein Grund, warum das Berufungsgericht vorab nicht mitgeteilt hat, welche Richter das neue Verfahren führen werden.

Doch nicht nur der RN hat das ursprüngliche Urteil kritisiert. Sogar der heutige Justizminister Gérald Darmanin, ein politischer Konkurrent Le Pens, hatte deren Ausschluss von der nächsten Präsidentschaftswahl infrage gestellt. „Der Kampf gegen Frau Le Pen findet an den Wahlurnen statt, nicht anderswo“, schrieb er damals auf X. Auch der Anführer der radikalen Linken, Jean-Luc Mélenchon, sprang Le Pen bei. „Das Volk“, nicht die Richter, müssten entscheiden.

Hier der Rechtsstaat, dort die Demokratie?

Hier das Volk, dort die Richter? Hier der Rechtsstaat, dort die Demokratie? Am Tag, bevor das Berufungsverfahren beginnt, hat RN-Chef Bardella zu einem Neujahrsempfang eingeladen. Dort wiederholt er mit gemäßigten Worten, was er zuvor schärfer formuliert hatte: Es sei „beunruhigend für die Demokratie, dass die Justiz den Franzosen eine Präsidentschaftskandidatin vorenthält, die sich schon zweimal für die Stichwahl qualifiziert hat und heute die unbestrittene Favoritin ist“. 

Nun sind weder vergangene Wahlergebnisse noch Umfragen ein Argument in einem juristischen Verfahren. Aber kann man den Prozess, der nun beginnt, und seine politischen Folgen überhaupt voneinander trennen? Paradoxerweise hat die vorläufige Verurteilung Le Pens ihrer Partei nicht geschadet. Der Rassemblement National führt in allen Umfragen mit großem Abstand.

Mehr als ein Plan B

Und das Urteil und seine vorläufige Vollstreckung haben noch eine weitere politische Dynamik in Gang gesetzt. Denn seit sie mit der Justiz ringt, hat sich ihr eigener Parteichef in den Augen vieler Franzosen als eine vielversprechende Alternative etabliert. Bardella galt bislang als Plan B, als Ersatzkandidat des RN für die Präsidentschaftswahl, falls Le Pen tatsächlich ausfällt. Doch mittlerweile sehen viele in ihm den aussichtsreicheren Kandidaten. Selbst unter den RN-Anhängern glauben laut einer aktuellen Umfrage, die Le Monde veröffentlicht hat, der 30-Jährige wäre „der bessere Präsident“; nur noch 29 Prozent sagen das umgekehrt von Le Pen.

 Wer von den beiden schließlich antritt, auch darüber werden – ob sie das wollen oder nicht – de facto die Richterinnen und Richter des Berufungsgerichts entscheiden.