Prozess gegen AfD-Abgeordneten: Vor Gericht schweigt Halemba

Am Dienstag hat vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg der Prozess gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba begonnen. Die Anklage wirft ihm vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie versuchte und vollendete Nötigung vor. Mitangeklagt ist ein weiteres AfD-Mitglied, das wie der 24 Jahre alte Halemba der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg angehört. Halemba hat mehrfach seine Unschuld beteuert, auch vor Prozessbeginn am Mittwoch noch einmal. Er wirft der Justiz vor, aus politischen Motiven zu handeln.

Die Vorgeschichte ist lang und trägt possenhafte Züge. Schon im Herbst 2023 durchsuchten Ermittler das Verbindungshaus und stellten dort nach eigenen Angaben diverse Bezüge zum Rechtsextremismus fest: Propagandamaterial der Identitären Bewegung, Sticker der neonazistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg. In Halembas Zimmer hing demnach ein Befehl Heinrich Himmlers vom 28. Oktober 1939. Darin ruft der „Reichsführer SS“ Männer und Frauen auf, möglichst viele, auch uneheliche Kinder zu zeugen, damit ihre „Sippe“ Fortsetzung finde. In einem Gästebuch wurde laut den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg der Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem „Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet“.

Untergetaucht und bei Stuttgart gefasst

Am 8. Oktober wurde der damals 22 Jahre alte, in Polen geborene Halemba in den Landtag gewählt. Am 27. Oktober wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft sah Verdunklungsgefahr: Es gebe Hinweise, dass Halemba Einfluss auf Zeugen nimmt, die zur Aussage bereit wären. Halemba tauchte zunächst unter und konnte erst Tage später in der Nähe von Stuttgart gefasst werden, am Tag der konstituierenden Sitzung des frisch gewählten Landtags in Bayern. Der Landtag hob seine Immunität auf, wenig später setzte das Amtsgericht Würzburg den Haftbefehl gegen Halemba unter Auflagen außer Vollzug, im Januar 2024 wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Im Frühjahr 2024 nahm die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung auf. Die Behörde wirft Halemba laut der Anklageschrift, die am Mittwoch verlesen wurde, vor, einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert zu haben. Das Geld soll aus Betrügereien Dritter stammen, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben. Außerdem soll Halemba einen Anwalt bedrängt und dabei dessen Kanzleitür beschädigt haben.

Bemerkenswert ist, dass der mutmaßlich geschädigte Anwalt, wie die beiden Angeklagten AfD-Mitglied, im Prozess den Mitangeklagten Halembas vertritt. Vor Gericht sagte er, sein Mandant, 29 Jahre alt, habe keine Sachbeschädigung begangen. „Er war es nicht…Mein Mandant und der Landtagsabgeordnete Halemba standen vor der Tür“, sagte der Verteidiger zu dem Vorfall im Mai 2023. Wer von ihnen an die Tür „geklopft“ habe, wisse er aber nicht, weil er es von innen nicht habe sehen können. Das Verfahren solle daher eingestellt werden.

Es könnte auch eine Jugendstrafe werden

Die Ermittler machten bislang nicht immer eine glückliche Figur. Es stellte sich heraus, dass der auch von politischen Konkurrenten verbreitete Eindruck, Halemba habe im Gästebuch mit „Sieg Heil“ unterzeichnet, so nicht haltbar ist – der Namenszug ist oberhalb – und auch nicht nachweisbar. Vom Vorwurf der Volksverhetzung ist daher nur das mutmaßliche Abspielen von Musik der als kriminell eingestuften Rechtsrock-Band „Landser“ an Halembas 21. Geburtstag geblieben. Der Angeklagte, Spitzenkandidat der AfD Würzburg für die Kommunalwahl in Bayern im März, argumentierte vor Prozessbeginn stets, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen.

Die Verhandlung findet vor einer Jugendkammer statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines damaligen Alters noch unter das Jugendstrafrecht fällt. Sollte das Gericht in seinem Urteil einige Vorwürfe als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen.

In dem Verfahren sind acht Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für Ende Januar erwartet. Der in der rechtsextremen Szene einschlägig bekannte Anwalt Halembas, Dubravko Mandic, teilte der Deutschen Presse-Agentur kurz vor dem Prozess mit: „Das politisch motivierte Strafverfahren nebst staatlich koordinierter medialer Vorverurteilung unseres Mandanten wird am Ende durch Freispruch oder Einstellung ein Ende finden.“

Source: faz.net