Protest gegen Israel: Todesstrafe nur zu Gunsten von Palästinenser?

An der Todesstrafe scheiden sich auch in der westlichen Welt die Geister. Die USA haben hier eine grundlegend andere Tradition, Überzeugung und Praxis als etwa die Europäische Union, die diese Strafe für barbarisch hält. Gleichwohl, und das darf auch in Berlin niemand vergessen, verstößt sie grundsätzlich nicht gegen Völkerrecht.

Es bleibt aber das gute Recht der Europäer, aufzumerken, wenn ein mit ihnen verbündetes Land wie Israel die Todesstrafe wieder anwenden will. Ein Staat gar, dem Deutschland sich aus Staatsräson verbunden fühlt.

Ein erhobener Zeigefinger verbietet sich

Ein erhobener Zeigefinger verbietet sich, zumal in Kriegszeiten die Lage auch in Europa lange anders gesehen wurde. Berechtigte Kritik muss sich Israel aber gefallen lassen, wenn es die Todesstrafe faktisch nur für Palästinenser unter Terrorverdacht wiederbeleben sollte. Das wäre durch nichts zu rechtfertigen und Wasser auf die Mühlen all jener, die hier eine Art Apartheidregime am Werk sehen.

Es war der Oberste Gerichtshof Israels, der grundlegende Entscheidungen dazu gefällt hat, dass der demokratische Rechtsstaat nicht mit allen möglichen Mitteln gegen seine Feinde kämpfen darf, auch wenn diese jede zivilisatorische Regel verachten.

Ein Staat wird entscheidend von der Frage gekennzeichnet, wie er mit Gegnern im Krieg und mit Terroristen umgeht. Israel muss in jeder Hinsicht unterstützt werden. Auch hier.

Source: faz.net