„Problemlos geht andersartig“: Großer Furor c/o Bankkunden wegen Empfängerüberprüfung

Seit vergangenem Donnerstag muss bei jeder Überweisung der Name des Kontoinhabers mit der Kontonummer abgeglichen werden. Dies schreibt eine EU-Verordnung vor. Die sogenannte Empfängerüberprüfung gilt vorerst für alle Überweisungen im Inland und in andere Länder der Eurozone und wird schrittweise auf alle Staaten der EU ausgeweitet, auch die, in denen nicht mit Euro gezahlt wird. Ziel soll es sein, Betrugsversuche mit gefälschten Rechnungen zu erschweren.
Die Einführung der Empfängerüberprüfung sei problemlos verlaufen, beantworteten der Dachverband der Sparkassen, Direkt- und Geschäftsbanken übereinstimmend eine Anfrage der F.A.Z. Deren Leser haben indes ganz andere Erfahrungen gemacht. An der Leserdebatte auf faz.net beteiligten sich mehr als 250 Leser, eine durchaus rege Teilnahme, und schilderten ihre Erfahrungen.
Besonders auffällig: Auch wenn diese Geld auf ihr eigenes Konto bei einem anderen Institut überweisen wollten, schlug die Empfängerüberprüfung an und meldete, dass Name und Kontonummer nicht übereinstimmten. „Ich war mir aber sicher, dass ich meinen eigenen Namen richtig geschrieben hatte, und das Geld ist auch auf meinem zweiten Konto angekommen“, schrieb ein Leser mit diesem Problem. Ein anderer fand auch die Lösung heraus. Bei der Eröffnung des Kontos wurde sein Name falsch hinterlegt. Die Empfängerüberprüfung fördert nun also offenbar Fehler zutage, die vor Jahren von den Instituten gemacht wurden.
Probleme mit Umlauten
Schon am Freitag wurde seitens des Sparkassenverbands zugestanden, dass es zum Teil noch zu Problemen komme, wenn der Empfängername Umlaute enthalte, etwa Jörg Müller. Aber auch andere Sonderzeichen, wie das kaufmännische „und“ (&), das in einigen Unternehmensnamen vorkommt, bereiteten Schwierigkeiten. Überweisungen etwa an eine GmbH & Co KG bestanden die Empfängerüberprüfung nicht. Auch besonders lange Empfängernamen schafften Probleme – etwa nach Schilderungen eines Lesers, der von der Apobank vorgeschriebene Name der Praxis „Berufsausübungsgemeinschaft Dr. X Dr. Y usw.“. Hier wäre ein Konto-Ident eine Lösung, schlägt ein Leser vor. Darum müssen sich Bankkunden aber selbst kümmern.
„Die Verordnung ist unsinnig, und die Umsetzung führt einzig dazu, dass ich den Hinweis wegklicke – bisher kam das Geld ja mit ‚falschem Namen‘ richtig an“, urteilt ein Leser. So wie er haben sich offenbar die meisten geholfen, die sich an der Debatte beteiligt haben. „Einige von mir vorzunehmende Überweisungen wurden wegen fehlender Übereinstimmung des Empfängernamens mit der Kontonummer zurückgewiesen, obgleich ich schon oft genutzte Vorlagen verwendet habe. Nachfragen beim Empfänger brachten meist überhaupt nichts, da diesen selbst oft gar nicht klar war, in welcher Syntax (Groß- oder Kleinschreibung, Abkürzung und Satzzeichen) der Kontoname bei der Bank hinterlegt war“, beschreibt ein anderer Leser die Schwierigkeiten mit der neuen Regel.
Auch der eigene Name wurde nicht erkannt
Ein anderer schreibt: „Wir haben große Probleme. Überweisungen an Handwerker werden nicht ausgeführt, da die Rechnungen unter dem Firmennamen erstellt sind und in der Regel nicht den bei der Bank hinterlegten Namen des Kontoführers. Wir haben auch selbst Probleme, da meine Frau und ich ein gemeinsames Konto führen, das bei Eingabe eines Namens nicht mehr erkannt wird.“
Auch Institute selbst wurden von der Empfängerüberprüfung zum Teil nicht erkannt, berichtet ein anderer Leser: „Heute wurde mir mitgeteilt, dass der Name der Bank für die evangelische Kirchensteuer (Evangelische Bank) nicht mit der IBAN übereinstimmt. Sollte ich da lieber ganz vorsichtig sein . . . und die Nachzahlung nicht überweisen? Der Name steht explizit auf dem Kirchensteuerbescheid über der IBAN.“ Institute, bei denen es mit der Empfängerüberprüfung besonders hakte, ließen sich in der Leserdebatte nicht identifizieren, Klagen kamen sowohl von Sparkassen-Kunden als auch der Sparda-Bank oder der DKB der Consorsbank oder der Commerzbank, wobei die Aufzählung bei Weitem nicht vollzählig ist.
„Problemlos geht anders. Bei fast jeder Überweisung wurde zurückgefragt, offenbar verhindert das System die direkte Überweisung bei der kleinsten Abweichung in der Empfänger-Eingabe“, schreibt eine Leserin und fordert: „Hier muss hinsichtlich Toleranz deutlich nachgebessert werden, sonst ist die Prüfung nicht hilfreich und sicherheitserhöhend, sondern schlicht nur lästig.“
Source: faz.net