Preisbremse: Kritik an Mainova wegen intransparenter Nachforderungen

Die hohen Energiekosten bleiben ein Brocken in der Haushaltsbilanz. Umso größer ist der Schrecken, wenn der Versorger Rechnungen mit Nachforderungen für das Jahr 2023 ins Haus schickt. Das hat die in Frankfurt ansässige Mainova in den vergangenen Wochen zehntausendfach getan – und dafür harsche Kritik von Kunden und der Verbraucherzentrale Hessen zu hören bekommen. Diese rät sogar, die Forderungen vorerst nicht zu begleichen.
Aus Sicht der Mainova sind die insgesamt 59.000 Rechnungen, die sie bundesweit an ihre Kunden verschickt hat, der Schlussstrich unter der Abrechnung der sogenannten Energiepreisbremsen aus dem Jahr 2023. Im Jahr zwei der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hatte der Staat die Preise für die Kilowattstunde Strom, Gas und Fernwärme für die Verbraucher gedeckelt – und die Differenz zu den Marktpreisen den Versorgern aus der Steuerkasse erstattet. Bis zum Mai dieses Jahres hatten diese Zeit, die Endabrechnung mit dem Bund zu machen, die auch von einem externen Wirtschaftsprüfer testiert werden musste.
In diesem Verfahren sei geprüft worden, „ob die den Kunden unter Vorbehalt gewährten Preisbremsen-Entlastungsbeträge korrekt waren“, erklärt eine Sprecherin der Mainova. Die damals in sehr komplexen Berechnungen eingeräumten Rabatte beruhten auf Schätzungen des jeweiligen Energieverbrauchs. Inzwischen liegen die konkreten Verbrauchsdaten für den betroffenen Zeitraum vor – in Fällen, in denen sie von den Schätzungen abweichen, seien Rechnungskorrekturen erstellt und verschickt worden.
Anspruch auf eine stärkere Entlastung
Um welche Summe es dabei insgesamt geht, will die Mainova nicht veröffentlichen. „Zu diesen Korrekturen sind wir gesetzlich verpflichtet“, betont die Sprecherin. Außer Rückforderungen gebe es auch Fälle, in denen sich herausgestellt habe, dass die Kunden Anspruch auf eine stärkere Entlastung gehabt hätten und deshalb nun Geld ausgezahlt bekämen – dies habe sich bei 10.000 der insgesamt 59.000 Abrechnungen ergeben. So oder so bedeute die Korrektur der Rechnungen für die Mainova „keinen finanziellen Vorteil, jedoch immensen administrativen Aufwand“.
Das liest sich wie eine Begründung, warum die verschickten Schreiben nicht sonderlich ausführlich ausfallen, wie einige Beispiele zeigen, die auch der F.A.Z. vorliegen. Mehr als ein pauschaler Rechnungsbetrag für das Jahr 2023 und ein etwas schwer verständlicher Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zu den Preisbremsen ist darauf nicht zu finden. Konkrete Verbrauchsdaten werden nicht mitgeliefert. Einige Dutzend Kunden haben sich deshalb an die Verbraucherzentrale Hessen gewandt, wie Peter Lassek berichtet, der sich die Rechnungen als Leiter der dortigen Fachgruppe Recht angeschaut hat. In den meisten Fällen gehe es um Beträge unter 100 Euro, einige Forderungen fallen deutlich höher aus.
Ausgestellt sind die Nachberechnungen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, alle für den Erdgasverbrauch. Nach Auskunft der Mainova hat sie aber für alle Energielieferungen nachjustiert: „Die Rechnungskorrekturen beziehen sich auf alle Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme“, erklärt die Sprecherin auf Nachfrage. Auf den der Redaktion vorliegenden Rechnungsschreiben ist das nicht erkennbar.
„Die uns bislang vorgelegten Nachberechnungen zur Gaspreisbremse entbehren jeglicher Transparenz und sind in keiner Weise überprüfbar“, moniert Lassek. Auch die Antworten, die Verbraucher auf Nachfragen beim Kundenservice erhalten hätten, seien wenig erhellend. Wieder sei nur auf das gesetzliche Verfahren und den Abschluss der Wirtschaftsprüfung verwiesen worden.
Bisher keine gerichtlichen Verfahren dazu
Lassek hat Zweifel, ob das Vorgehen der Mainova rechtens ist. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Verbraucherzentrale Hessen das Handeln des Frankfurter Versorgers ernsthaft infrage stellt: Auch dessen Vorgehen bei der Umstellung der Fernwärmepreise hat sie stark kritisiert und abgemahnt. Gerichtliche Verfahren hat es dazu bis heute aber nicht gegeben.
Die Kritik an den Nachforderungen zur Preisbremse begründen die Verbraucherschützer zum einen mit dem Mangel an Transparenz und zum anderen mit dem Zeitpunkt der Forderungen. Nach Lasseks Auffassung kommen die Rechnungen zu spät. Im Gesetz zu den Energiepreisbremsen werde eine Abrechnungspflicht bis Mitte 2024 benannt.
Dass die Energieversorger mögliche Schätzfehler aus dem Krisenjahr 2023 nicht einfach auf sich beruhen lassen durften, bestätigt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Grundsätzlich ist es zutreffend, dass zu viel ausgezahlte Entlastungsbeträge nach den Energiepreisbremsen von den Strom- und Gaslieferanten gegenüber den Kunden zurückzufordern sind.“ Zum konkreten Vorgehen der Mainova äußert er sich nicht, stellt aber fest: „Rückzahlungsansprüche können dann entstehen, wenn bei der Berechnung des Entlastungsbetrages falsche Annahmen zu Grunde gelegt worden sind, die vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Endabrechnung nicht akzeptiert worden sind.“
Von Mainova die Rechtsgrundlage erläutern lassen
„Wir raten Verbrauchern derzeit, den Nachforderungsschreiben schriftlich zu widersprechen“, sagt Verbraucherschützer Lassek. Bevor sie eine Überweisung auslösen, sollten Betroffene sich von der Mainova zunächst die Rechtsgrundlage erläutern lassen, einen „detaillierten und gesetzeskonformen Berechnungsnachweis“ fordern und dafür „eine Frist von zehn bis vierzehn Tagen“ setzen. Erhalten sie in diesem Zeitraum keine befriedigende Antwort, „empfiehlt es sich, die Schlichtungsstelle Energie in Berlin anzurufen“, so der Verbraucherrechtsexperte.
Diese gibt es seit 2011. Sie ist vom Gesetzgeber als Anlaufstelle für Privatkunden geschaffen worden, um Auseinandersetzungen mit Energieversorgern außergerichtlich zu lösen. Sie arbeitet nach eigener Auskunft „unabhängig und neutral“.
Sollten viele Kunden diesem Rat folgen, wird aus der vermeintlichen Schlussrechnung für die Mainova eine langwierige Angelegenheit. Ihre Sprecherin weist die Kritik der Verbraucherzentrale zurück: Beim zeitlichen Ablauf halte sich der Versorger an die gesetzliche Fristen. Da die insgesamt 1,2 Millionen Jahresrechnungen über das Kalenderjahr verteilt erstellt würden, hätten die letzten erst zu Beginn dieses Jahres erstellt werden können.
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Auch die berechneten Forderungen folgten den Gesetzesvorgaben, betont die Sprecherin und verweist auf die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung. Dass die Herleitung auf den Rechnungen nicht aufgeführt ist, sei dem Aufwand geschuldet: „Die jeweiligen Berechnungen sind aufgrund der Konstruktion der Preisbremsen äußert komplex, aber in jedem Einzelfall begründbar. Wir prüfen auf Anfrage etwaige offene Fragen und klären sie mit unseren Kunden“, versichert sie.