Preisangabenverordnung: Gericht verbietet Werbung mit durchgestrichenem UVP

Ein Urteil, das für die gesamte Handelsbranche von Bedeutung ist: Aldi darf nicht mehr wie bisher mit durchgestrichenen UVP-Angaben werben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf findet diese Praxis irreführend.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Aldi Süd untersagt, im Handzettel mit durchgestrichenen UVP-Angaben und negativen Prozentangaben zu wer

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