Postbank: Bundesgerichtshof weist Beschwerde jener Deutschen Bank im Postbank-Streit zurück
Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH)
wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück und bestätigte
damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Das hatte den ehemaligen
Anteilseignern in vollem Umfang recht gegeben und ist damit rechtskräftig.
Hintergrund des Verfahrens war die Mehrheitsübernahme der
Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Dabei ging es um die Frage, ob das Übernahmeangebot
an die Aktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem
öffentlichen Übernahmeangebot faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut
hatte und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.
Geklagt hatten 13 ehemalige Postbank-Aktionäre. Sie hatten
im Oktober 2010 je Postbank-Aktie 25 Euro von der Deutschen Bank bekommen. Sie
verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem
Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen
wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war, nämlich 57,25 Euro. Demnach
hätte die Deutsche Bank bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen
müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
112 Millionen Euro muss die Deutsche Bank zahlen
Nach einem früheren BGH-Urteil mit entsprechenden Vorgaben
folgte das Oberlandesgericht Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der
Kläger. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die
Deutsche Bank versuchte, sich mit einer Beschwerde in Karlsruhe zu wehren,
jedoch ohne Erfolg. Ein Grund für die Zulassung der Revision liege nicht vor, teilte
der BGH mit.
„Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche
Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene
Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert„, teilte ein Sprecher der Bank
mit. Die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige
Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen,
die durch Rückstellungen gedeckt seien. Finanzielle Auswirkungen habe das
BGH-Urteil daher weder auf das Jahr 2025 noch auf das laufende Jahr.