Parlamentsreform: So will Sachsen-Anhalt sich vor jener AfD schützen

In Sachsen-Anhalt soll es vor der anstehenden Landtagswahl im September noch eine umfassende Parlamentsreform geben. In den Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie den beiden Oppositionsfraktionen der Linken und Grünen wurde dazu am Dienstag nach monatelangen vertraulichen Verhandlungen ein Gesetzentwurf präsentiert. Der Entwurf, für den eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich ist, soll in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden und im April beschlossen werden. Die Zustimmung gilt als sicher.
Den Hintergrund der geplanten Maßnahme bilden die hohen Umfragewerte der AfD, die in Sachsen-Anhalt derzeit auf knapp 40 Prozent kommt. In Magdeburg gilt es als wahrscheinlich, dass die vom Verfassungsschutz des Landes als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei bei der Wahl mindestens ein Drittel der Mandate und damit eine Sperrminorität erreicht. Auch eine absolute Mehrheit und damit die Übernahme der Regierung gilt als möglich.
Ein Rezept gegen Blockaden
In den anderen Fraktionen besteht die Sorge, dass in solchen Szenarien das Landesverfassungsgericht in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden könnte. Hintergrund dieser Erfahrungen sind die verstärkten Attacken auf Verfassungsrichter durch die AfD im benachbarten Thüringen sowie Angriffe auf die Judikative durch Rechtspopulisten in anderen Ländern wie Polen.
Bisher müssen die Richter des Landesverfassungsgerichts in Sachsen-Anhalt mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Es war üblich, dass sich die Regierungsfraktionen dafür mit Oppositionsfraktionen einvernehmlich auf ein Personaltableau verständigten. Um eine künftige Blockaden der Richterwahl durch eine AfD-Sperrminorität zu verhindern, soll künftig das Verfassungsgericht einen Personalvorschlag unterbreiten, falls der Landtag sechs Monate nach dem Ende der Amtszeit eines Richters immer noch keinen Nachfolger gewählt hat. In diesem Fall soll dann im Landtag nur noch eine einfache Mehrheit, nicht eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein. In der Verfassung soll zudem ausdrücklich festgehalten werden, dass die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts „die Verfassungsorgane und alle Gerichte und Behörden des Landes“ binden.
Auch eine Blockade von Landtagswahlen soll verhindert werden. Bisher bestimmt der Landtag den Termin der nächsten Wahl innerhalb eines von der Verfassung vorgegebenen Zeitraums am Ende der fünfjährigen Legislaturperiode. Es gibt aber keine Regelung für den Fall, dass der Landtag keinen Wahltermin beschließt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Wahl dann automatisch am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach der vorhergehenden Landtagswahl stattfindet.
Es soll keiner von der AfD Landtagspräsident werden
Die vorgelegte Parlamentsreform regelt auch die Besetzung des Landtagspräsidiums neu. Diese bildet schon seit Jahren einen Streitpunkt zwischen der AfD und den anderen Parteien, da sie bisher keinen AfD-Abgeordneten zum Landtagsvizepräsidenten gewählt haben. Nach der anstehenden Landtagswahl im September könnte der AfD als dann womöglich stärkster Fraktion sogar das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten zufallen. Das „monopolisierte Vorschlagsrecht“ der stärksten Fraktion für diesen Posten soll durch die Reform aber aufgeweicht werden: Sollte der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit finden, können demnach im zweiten Wahlgang auch Abgeordnete anderer Fraktionen vorgeschlagen werden.
Der Landtag soll durch die Reform auch Mitspracherechte bei Staatsverträgen bekommen. Bisher kann der Ministerpräsident diese eingehen oder kündigen. Der Gesetzentwurf sieht dafür einen Beschluss des Landtags vor. Die Regelung zielt vor allem auf die Ankündigung von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, nach einer Regierungsübernahme als eine seiner ersten Amtshandlungen die bisherigen Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. Die Regelung könnte aber auch für die Verträge mit den Kirchen relevant werden.
Die Fraktionen haben sich daneben noch auf weitere Maßnahmen geeinigt, die nicht zum Kern der Parlamentsreform zählen: Die Landeszentrale für politische Bildung soll eine gesetzliche Bestandsgarantie erhalten. Der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai sowie der Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts am 17. Juni sollen anerkannte Gedenktage werden. Das Tanzverbot am Karfreitag nicht mehr ganztägig, sondern nur noch zwischen 5 bis 24 Uhr gelten.
Angesichts der Vetternwirtschafts-Vorwürfe gegen die sachsen-anhaltische AfD haben die anderen Fraktionen die Parlamentsreform in den vergangen beiden Wochen noch um Regelungen ergänzt, die Überkreuz-Beschäftigungen von Verwandten in Abgeordnetenbüros untersagen.
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „antidemokratische Schnellschüsse“. Der gesamte Vorgang belege, dass sich die CDU auf eine stärkere Zusammenarbeit mit der Linkspartei vorbereite und es in Sachsen-Anhalt eigentlich nur noch zwei Parteien gebe: Die AfD und „alle anderen als neue Einheitspartei“, sagte Siegmund der F.A.Z.
Source: faz.net